Berufssprachkurs Frühpädagogik B2 400
Sprachen
Zeitraum
25.08.2025 - 09.03.2026
Unterrichtsform
Vollzeit
Unterrichtszeiten
Mo-Fr von 9:00 - 12:15 Uhr
Dauer
mehr als 3 Monate bis 6 Monate
Abschluss/Zertifikat
Deutsch-Test für den Beruf (DTB)
Der Berufssprachkurs Frühpädagogische Berufe mit dem Ziel B2 umfasst 400 Unterrichtseinheiten. Im Kurs wird auf die im Integrationskurs erworbenen B1-Sprachkompetenzen aufgebaut. Der Kurs vermittelt sprachliche Kompetenzen, die für die Arbeit in einer Kita oder für die erfolgreiche Teilnahme an einer an einer beruflichen Aus- und Weiterbildung im frühpädagogischen Berufsfeld notwendig sind. Der Kurs schließt mit der Zertifikatsprüfung Deutsch-Test für den Beruf B2 ab.
Für die Teilnahme an den Berufssprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen: \\ - Die Teilnahme an den Berufssprachkursen setzt ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1 Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen voraus. Dies gilt nicht für die Teilnahme an Spezialberufssprachkursen A2 und B1 sowie die Job-BSK. \\ - Die Teilnahme an den Berufssprachkursen ist für Zugewanderte aus Drittstaaten (einschließlich vieler Asylbewerberinnen und Asylbewerber und vieler Geduldeter), EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund grundsätzlich möglich. \\ - Am Berufssprachkurs mit Fachsprache zur Anerkennung von Berufsabschlüssen kann teilnehmen, wer das Anerkennungsverfahren für den jeweiligen Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchläuft und das entsprechende Spracheingangsniveau nachweist (B2 für akademische Heilberufe, B1 für Pflegefachberufe). \\ - Arbeitsmarktnahe Geduldete können nach sechs Monaten Vorduldungszeit Zugang zum Berufssprachkurs erhalten (auch zu den Spezialberufssprachkursen mit Ziel A2 und B1). Unverändert bleibt die Möglichkeit einer Teilnahmeberechtigung für Personen mit Duldungen nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG. \\ Im Ausland lebende Personen, die bereits einen Ausbildungsvertrag für eine förderungsfähige Ausbildung i.S.v. § 57 Abs. 1 SGB III abgeschlossen haben und sich vor dem Ausbildungsbeginn sprachlich auf die Berufsausbildung vorbereiten möchten, haben die Möglichkeit, den Antrag auf Teilnahmeberechtigung bereits aus dem Ausland zu stellen.