Direkt informieren

0800 1144123
Icon Stern

Erfolgreiche Absolventen

Direkt informieren

0800 1144123

Jetzt den nächsten großen Schritt wagen.

E-Mail schreiben

Icon E-Mail

anrufen

Icon Telefon

Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau B2 500 UE (mit Brückenelement)

Sprachen

Zeitraum

16.02.2026 - 01.09.2026

Unterrichtsform

Vollzeit

Unterrichtszeiten

Mo-Fr. 13:30 - 16:45 Uhr

Dauer

mehr als 6 Monate bis 1 Jahr

Abschluss/Zertifikat

Deutsch-Test für den Beruf (DTB)

Inhalte
Fördermöglichkeiten
Voraussetzungen

Der Kurs B2 mit Brückenelement umfasst 500 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.

Die Kurse werden aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Berufssprachkurs kostenlos. Eine Kostenbeitragspflicht besteht gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 DeuFöV nur für beschäftigte Teilnehmende. Ausgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind - Beschäftigte, die im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben; - Auszubildende; - Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen bei Einzelveranlagung 20.000 Euro oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehegatten oder mit der Ehegattin 40.000 Euro nicht übersteigt. Die Kostenbeitragspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4, 5, 6 DeuFöV geregelt. Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist ein Kostenbeitrag in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes pro Unterrichtseinheit an die Kursträger zu entrichten. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen.

Für die Teilnahme an den Berufssprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:

- Die Teilnahme an den Berufssprachkursen setzt ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen voraus. Dies gilt nicht für die Teilnahme an Spezialberufssprachkursen A2 und B1.

- Die Teilnahme an den Berufssprachkursen ist für Zugewanderte aus Drittstaaten (einschließlich vieler Asylbewerberinnen und Asylbewerber und vieler Geduldeter), EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund grundsätzlich möglich.

- Seit der Änderung der DeuFöV im Zuge des Inkrafttretens des Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes zum 01.08.2019 können arbeitsmarktnahe Geduldete nach sechs Monaten Vorduldungszeit Zugang zum Berufssprachkurs erhalten (auch zu den Spezialberufssprachkursen mit Ziel A2 und B1). Unverändert bleibt die Möglichkeit einer Teilnahmeberechtigung für Personen mit Duldungen nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG, der sogenannten Ausbildungsduldung. Arbeitsmarktnahe Gestattete mit mindestens 3-monatiger

Stand: 16.06.2021 BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse Seite 15 von 25

Aufenthaltsgestattung und Einreise vor dem 01.08.2019 können Basisberufssprachkurse B2 oder C1 (oder auch perspektivisch C2) besuchen, sofern sie nicht aus einem sicheren Herkunftsland kommen.

- Erziehende Gestattete können vom Bundesamt eine Teilnahmeberechtigung erhalten, auch wenn sie nicht unmittelbar d

DAA Stadthagen

Niedernstraße 41

31655 Stadthagen

Webseite

Ansprechpartnerin

Frau Katrin Tielker

Kursanfrage

Bitte beachten Sie vor Eingabe Ihrer Daten unsere Datenschutzerklärung.
Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

bitte keine Sonderrufnummern eingeben
Rückruf

Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer und die Uhrzeit an, zu der wir Sie am besten erreichen können.

Datenschutzhinweis

Mit dem Absenden dieses Formulars werden die von Ihnen eingegebenen Daten an die zuständige Stelle in unserem Haus zur Bearbeitung Ihrer Anfrage weitergeleitet. Ihre Daten, die Sie im Rahmen der Kontaktanfrage angeben, behandeln wir vertraulich. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.