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Zolllager sind Orte an denen Waren, die zuvor in ein Zolllagerverfahren übergeführt worden sind, zollfrei gelagert werden können. Das Zolllager und das Zolllagerverfahren erfüllen im modernen Wirtschaftszollrecht eine bedeutende Aufgabe, denn sie ermöglichen, dass eingeführte Waren unter bestimmten Voraussetzungen ohne Zollbelastung gelagert werden können. Dieser Suspensiveffekt verschafft dem einzelnen Unternehmen erhebliche Wettbewerbsvorteile und Kosteneinsparungen bei einer unbegrenzten Lagerdauer. So wird für Nichtgemeinschaftswaren, die zum Inlandsabsatz bestimmt sind, die Abgabenschuld erst im Zeitpunkt ihrer Auslagerung fällig. Für Transitgut ergibt sich eine abgabenneutrale Situation. Durch die Bearbeitung von Fallstudien und Praxis-Beispielen mit zahlreichen Übungen vertiefen Sie Ihr Wissen, so dass Sie für den Einsatz an Ihrem (zukünftigen) Arbeitsplatz vorbereitet sind.
Dieses Thema ist Bestandteil unseres modularen Bildungssystems und lässt sich allein bearbeiten oder mit anderen Inhalten kombinieren. Deshalb steht vor der Nutzung unseres Systems immer eine ausführliche Erstberatung, in der Regel persönlich. Ausgehend von Ihren beruflichen Erfahrungen und Ihren Zielen erstellen wir gemeinsam mit Ihnen einen Qualifizierungs-/ Bildungsplan.
- Das Zolllager
- Die wirtschaftliche Bedeutung des Zolllagerverfahrens