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Aufstiegsfortbildung

DAA-Aufstiegsfortbildungen

Ihr Karrieresprungbrett

Sind Sie bereit für den nächsten Schritt auf Ihrer Karriereleiter? Mit unserer Aufstiegsfortbildung wappnen wir Sie für zukünftige Herausforderungen und bereiten Sie fachlich und persönlich darauf vor, zukünftig Ihren Aufgabenbereich zu erweitern und mehr Verantwortung zu übernehmen.

Dafür bieten wir 18 verschiedene Ausbildungslehrgänge in 70 deutschen Städten an. Die flexibel gestalteten Kurse – berufsbegleitend, als Wochenend- oder Online-Seminare – sind dabei Ihren individuellen Kenntnissen und Bedürfnissen angepasst.

Eine Aufstiegsfortbildung dient Ihrer beruflichen Weiterbildung und dazu, eine professionelle Weiterentwicklung zu ermöglichen. Da eine Aufstiegsfortbildung im Regelfall die nächste Stufe eines bereits vorhandenen Karriereweges darstellt, ist die Voraussetzung, um diese absolvieren zu können, eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung sowie mehrere Jahre Berufserfahrung. Nach dem Bestehen der Abschlussprüfung haben Sie durch ein erweitertes Aufgabengebiet und mehr Entscheidungsmöglichkeiten bessere Chancen auf ein höheres Gehalt und eine höhere tarifliche Einstufung.

Zu Aufstiegsfortbildungen gehören zum Beispiel Betriebswirt*innen, Meister*innen sowie Fachkaufleute, aber auch eine Vielzahl branchenspezifische Fachwirt*innen, wie beispielsweise Bankfachwirt*innen, Medienfachwirt*innen und Fachwirt*innen der Alten- und Krankenpflege.

Für eine bessere Orientierung und Vergleichbarkeit von Abschlüssen sorgt der 2013 eingeführte Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR), der die Qualifikationen der verschiedenen Bildungsbereiche acht Niveaus zuordnet. So wurde zum Beispiel der Abschluss zum*zur Betriebs- oder Fachwirt*in auf der gleichen Stufe wie der Bachelorabschluss einer Hochschule einordnet.

Aufstiegsfortbildungen dauern – je nachdem, ob sie in Voll- oder Teilzeit absolviert werden – in der Regel zwischen einem und drei Jahren. Am Ende der Fortbildungszeit wird eine Abschlussprüfung abgelegt. Anders als die Fortbildung selbst, ist die Prüfung, die je nach Aufstiegsfortbildung entweder bundes- oder landesweit einheitlich geregelt ist, für den Abschluss verpflichtend und wird je nach Bundesland von der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. nur von der Handelskammer (HK) abgenommen.

Die Kosten einer Aufstiegsfortbildung können, je nach Umfang, Durchführung, angestrebtem Abschluss und Dauer mehrere Tausend Euro betragen. Dies kann für viele eine echte Herausforderung darstellen. Im besten Fall kann der Arbeitgeber dabei finanziell unterstützen. Ist dies nicht der Fall, gibt es verschiedene Möglichkeiten die Aufstiegsfortbildung zu finanzieren. Dazu gehören:

  • Das Aufstiegs-BAföG (bis 2016 das sogenannte „Meister-BAföG“)
    Bei dem Aufstiegs-BAföG handelt sich um ein zinsgünstiges Darlehen, zur Unterstützung von Vorbereitungslehrgängen und Kursen, die auf berufliche Qualifikationen hinführen, welche vergleichbar mit Hochschulabschlüssen sind. Dabei besteht das Auf­stiegs-BA­föG aus einem bezuschussten Anteil, der nicht zurückgezahlt werden muss, und einem Darlehens-Anteil. 
  • Bildungsgutscheine (Agentur für Arbeit)
    Der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gibt die Möglichkeit, kostenfrei an einer Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen. Auch die Kosten einer Aufstiegsfortbildung können unter bestimmten Voraussetzungen von diesem abgedeckt werden. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn eine Fortbildung die Chancen auf eine Anstellung signifikant steigert oder der Arbeitsplatz ohne diese Maßnahme in Gefahr ist. Die Entscheidung über die Möglichkeit eines Bildungsgutscheins trifft der*die Ansprechpartner*in der Agentur für Arbeit.
  • Bildungskredite
    Der Bildungskredit ist ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit, der vom Bund in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben wird. Anders als das Aufstiegs-BAföG wird der Bildungskredit unabhängig von dem eigenen Einkommen und Vermögen bzw. dem der Eltern oder des Ehepartners vergeben. Jedoch muss die gesamte Summe wieder zurückgezahlt werden, dabei erfolgt die Rückzahlung des Darlehens in monatlichen Raten.