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Für Berufstätige

Finanzierung und Förderung

Das Weiterbildungsgeld

  • Ab Juli 2023 erhalten Teilnehmende an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung, die arbeitslos sind oder als Beschäftigte aufstockende SGB II-Leistungen beziehen, ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat.
  • Das Weiterbildungsgeld wird auch an Teilnehmende ausgezahlt, deren berufsabschlussbezogene Weiterbildung schon vor dem 1.7.2023 begonnen hat.
  • Sie erhalten die Förderung anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf.

Arbeitgeber/-innen / Zuschüsse nach dem SGB II und SGB III

Informationen über die Voraussetzungen zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung erhalten Sie in der Dienststelle der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt. Bitte bedenken Sie, dass die Zuschüsse vor Beginn der Maßnahme beantragt werden müssen!

Ausführliche Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Bildungsgutschein / Förderung beruflicher Weiterbildung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Bildungsgutschein erhalten. Lösen Sie diesen bei einem Bildungsträger ein, können Sie kostenlos an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Inwiefern Sie die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen, entscheidet die örtliche Agentur für Arbeit. Wir beraten Sie gern!

Ausführliche Informationen unter www.arbeitsagentur.de

Aufstiegs-BAföG

Seit dem 1. August 2016 gilt das aktualisierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), das Bildungswilligen attraktivere Förderbedingungen bietet und damit noch mehr Menschen den Zugang dazu ermöglicht.

Wer sich berufsbegleitend oder auch in Vollzeit neue Karrierechancen erarbeiten möchte, kann das jetzt mit einer erweiterten Förderung und weniger Bürokratie. So kann beispielsweise der Förderantrag direkt online gestellt werden.

Das neue Aufstiegs-BAföG ist attraktiver und insbesondere familienfreundlicher.

Berufsförderungswerk der Bundeswehr

Zeitsoldaten werden nach dem Soldatenversorgungsgesetz durch den Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr gefördert. Je nach gesetzlichem Anspruch stehen Soldatinnen und Soldaten während oder nach der Dienstzeit externe Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Dazu zählen u.a. Berufsorientierungsseminare, Sprach- und Computerkurse, (Berufs-) Schulabschlüsse, Aufstiegsfortbildungen und vieles mehr.

Qualifizierungsgeld

Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung in Höhe von 60 (beziehungsweise 67) Prozent des Nettoentgeltes, welches durch die Weiterbildung entfällt, und soll Ihnen trotz veränderter Anforderungen durch den Strukturwandel mittels Weiterbildung eine Weiterbeschäftigung im aktuellen Betrieb ermöglichen. Die Finanzierung der Weiterbildung erfolgt durch Ihren Betrieb. Fördervoraussetzungen für das Qualifizierungsgeld sind ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils der Belegschaft und eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein entsprechender betriebsbezogener Tarifvertrag. Bei weniger als 10 Beschäftigten ist eine schriftliche Erklärung des Betriebes ausreichend.

Im Unterschied zum klassischen Individualverfahren oder dem Sammelantragsverfahren muss nur der Bildungsträger der beruflichen Weiterbildung zugelassen sein. Eine Zulassung der Weiterbildung selbst ist nicht erforderlich. Das Qualifizierungsgeld kann auch für berufliche Weiterbildungen, die auf einen Fortbildungsabschluss zur Berufsspezialistin beziehungsweise zum Berufsspezialisten vorbereiten, geleistet werden, wenn die berufliche Weiterbildung spätestens am 31. März 2028 beginnt.

Informationen für Ihren Betrieb, wie die Förderung genau aussieht und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, finden Sie auf der Seite Qualifizierungsgeld.

Bildungsurlaub

In allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Bildungsurlaub, Bildungszeit oder Bildungsfreistellung. Sie erhalten bis zu fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage im Jahr bzw. bis zu zehn Tage in zwei Jahren zum Zweck der berufsbezogenen Weiterbildung, aber auch zur politischen Bildung.

Einen Überblick über anerkannte Kurse bietet die Seite bildungsurlaub.de

Qualifizierungchancengesetz

Staatlich geförderte Weiterbildungsangebote der DAA für Arbeitnehmer*innen

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