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Für Arbeitssuchende

Finanzierung und Förderung

Bürgergeldbonus und Weiterbildungsgeld

Am 1. Januar 2023 ist das Bürgergeld offiziell in Kraft getreten. Es soll ab sofort mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben geben. Dabei setzt die Bundesregierung mit dem Bürgergeld stärker auf Bildung und Förderung, statt auf die bloße Arbeitsvermittlung. Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen beim Bürgergeld im Vordergrund.

Das neue Bürgergeld ist da – was ändert sich für Sie?

Am 1. Januar 2023 ist das Bürgergeld offiziell in Kraft getreten. Es soll ab sofort mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben geben. Dabei setzt die Bundesregierung mit dem Bürgergeld stärker auf Bildung und Förderung, statt auf die bloße Arbeitsvermittlung. Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen beim Bürgergeld im Vordergrund.

Wir verraten Ihnen, was Sie über das Bürgergeld wissen sollten und welche Fördermöglichkeiten Sie zukünftig haben.

Das Bürgergeld - Langfristige Beschäftigung statt schneller Vermittlung 

Das Bürgergeld ist eine Grundsicherung für Arbeitssuchende. Wenn Sie bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatten, haben Sie von nun an einen Anspruch auf das Bürgergeld – ohne, dass Sie dafür neue Anträge stellen müssen.

  • Ab sofort wird besonderer Wert auf die Entwicklung und Förderung gut ausgebildeter Fachkräfte gelegt. Anders als bisher steht mit dem neuen Bürgergeld nicht mehr die schnelle Vermittlung in Erwerbstätigkeit im Vordergrund.  
  • Dabei sollen Kooperation und Vertrauen zukünftig die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Arbeitssuchenden und dem Jobcenter sein. Gemeinsam wird ab dem 1. Juli 2023 ein Kooperationsplan vereinbart, der den ganz individuellen Weg in die berufliche Zukunft des*der Bürgergeldberechtigten ebnen soll.
  • Ziel des neuen Bürgergeldes ist es, Menschen durch Qualifizierung und Weiterbildung langfristig für den Arbeitsmarkt zu gewinnen. Wer sich also für eine Weiterbildungsmaßnahme entscheidet, soll intensiver unterstützt werden. Dafür werden Weiterbildungen, Umschulungen sowie der Erwerb eines Berufsabschlusses zukünftig begünstigt.
  • Wer zum Beispiel einen Berufsabschluss nachholt, kann anders als bisher, für bis zu drei Jahre gefördert werden.
  • Darüber hinaus sollen verstärkt Coachings zur Förderung eingesetzt werden. Dadurch kann jeder Mensch dabei unterstützt werden, den ganz eignen Weg in die Erwerbstätigkeit zu finden.

Bürgergeld und Bildung

Mit dem Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat werden gezielt Fortbildungen und abschlussbezogene Weiterbildung gefördert.

Das Weiterbildungsgeld

  • Ab Juli 2023 erhalten Teilnehmende an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung, die arbeitslos sind oder als Beschäftigte aufstockende SGB II-Leistungen beziehen, ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat.
  • Das Weiterbildungsgeld wird auch an Teilnehmende ausgezahlt, deren berufsabschlussbezogene Weiterbildung schon vor dem 1.7.2023 begonnen hat.
  • Sie erhalten die Förderung anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf.
     

Arbeitgeber/-innen / Zuschüsse nach dem SGB II und SGB III

Informationen über die Voraussetzungen zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung erhalten Sie in der Dienststelle der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt. Bitte bedenken Sie, dass die Zuschüsse vor Beginn der Maßnahme beantragt werden müssen!

Ausführliche Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) fördert die öffentliche Hand die berufliche Eingliederung von Arbeitslosen. Nähere Informationen über Ihre Fördermöglichkeiten erfahren Sie von Ihrer Vermittlungs- und Beratungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter.

Bildungsgutschein / Förderung beruflicher Weiterbildung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Bildungsgutschein erhalten. Lösen Sie diesen bei einem Bildungsträger ein, können Sie kostenlos an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Inwiefern Sie die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen, entscheidet die örtliche Agentur für Arbeit. Wir beraten Sie gern!

Ausführliche Informationen unter www.arbeitsagentur.de