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Für Schüler*innen an Fachschulen

Finanzierung und Förderung

Schüler BAföG

Für Schüler an den DAA-Fachschulen im Gesundheitsbereich gilt das vom Einkommen der Eltern abhängige Schüler-BAföG. Das BAföG für Schüler muss nicht zurückgezahlt werden. BAföG kann im Einzelfall auch über das 30. Lebensjahr hinaus gewährt werden.

Weitere Informationen zum BAföG

www.bafoeg-rechner.de

www.bafög.de

Infoline 0800 | 2 23 63 41 (gebührenfrei)

Bildungskredit

Die Bundesregierung bietet den Schülerinnen und Schülern an der DAA-Fachschulen in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (bei einer dreijährigen Berufsausbildung: ab dem zweiten Ausbildungsjahr) die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit – auch zusätzlich zum BAföG! – in Anspruch zu nehmen. Gefördert werden nur Vollzeitausbildungen und Vollzeitstudiengänge. Die Förderung in Höhe von bis zu € 7.200 erfolgt maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres.

Weitere Informationen zum Bildungskredit

www.bildungskredit.de

Infoline 0800 | 2 23 63 41 (gebührenfrei)