Für Schüler*innen an Fachschulen
Finanzierung und Förderung
Schüler BAföG
Für Schüler an den DAA-Fachschulen im Gesundheitsbereich gilt das vom Einkommen der Eltern abhängige Schüler-BAföG. Das BAföG für Schüler muss nicht zurückgezahlt werden. BAföG kann im Einzelfall auch über das 30. Lebensjahr hinaus gewährt werden.
Weitere Informationen zum BAföG
Infoline 0800 | 2 23 63 41 (gebührenfrei)
Bildungskredit
Die Bundesregierung bietet den Schülerinnen und Schülern an der DAA-Fachschulen in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (bei einer dreijährigen Berufsausbildung: ab dem zweiten Ausbildungsjahr) die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit – auch zusätzlich zum BAföG! – in Anspruch zu nehmen. Gefördert werden nur Vollzeitausbildungen und Vollzeitstudiengänge. Die Förderung in Höhe von bis zu € 7.200 erfolgt maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres.
Weitere Informationen zum Bildungskredit
Infoline 0800 | 2 23 63 41 (gebührenfrei)