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Integrationskurse (BAMF)

Deutschkurse gefördert vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Der Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs.

Der Sprachkurs führt Sie auf das Sprachniveau B1 hin und endet mit dem „Deutschtest für Zuwanderer A2/B1“. Direkt im Anschluss beginnt der Orientierungskurs (Dies gilt nicht für den Wiederholerkurs, der mit dem Deutschtest für Zuwanderer endet). Am Ende des Orientierungskurses legen Sie den Test „Leben in Deutschland“ ab.

Für die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels benötigen Sie den Nachweis über den erfolgreichen Abschluss beider Prüfungen.

Allgemeiner Integrationskurs

Allgemeiner Integrationskurs

In Deutschland ankommen.

Alphabetisierungskurs

Alphabetisierungskurs

Das gesprochene Wort ist der erste Schritt, um eine neue Sprache zu lernen.

Zweitschriftlernerkurs

Zweitschriftlernerkurs

Sie haben Lesen und Schreiben in einem nicht-lateinischen Schriftsystem erlernt?

Jugend-Integrationskurs

Jugend-Integrationskurs

Sie sind nicht mehr schulpflichtig und möchten arbeiten oder eine Ausbildung beginnen?

BAMF Frauenintegrationskurs

Eltern-/ Frauen-Integrationskurs

Sie möchten gerne Deutsch lernen und ohne Hilfe von Dritten den Alltag in Deutschland selbstständig bewältigen?

BAMF Intensivkurs

Intensivkurs

Sie haben in Ihrem Heimatland eine Hochschulreife erworben und möchten möglichst bald eine Arbeit aufnehmen?

Test LiD

Test "Leben in Deutschland" (LiD)

Prüfen Sie Ihr Allgemeinwissen zu Geschichte, Politik und Gesellschaft in Deutschland.

DTZ

Deutschtest für Zuwanderer (DTZ)

Ihr Nachweis für den erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses.

Sie haben Anrecht auf eine staatlich finanzierte Teilnahme an einem Integrationskurs, wenn Sie zu folgenden Personengruppen gehören:

  • Ausländer*innen, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird. (Berechtigung/Verpflichtung zur Teilnahme wird von der Ausländerbehörde ausgehändigt)
  • Ausländer*innen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen (Berechtigung/Verpflichtung zur Teilnahme wird vom Jobcenter ausgehändigt)
  • Spätaussiedler*innen und ihre Familienangehörige. (Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung wird vom Bundesverwaltungsamt ausgehändigt)

Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:

  • Europäische Staatsbürger*innen
  • Ausländer*innen mit Hochschulabschluss, die aus diesem Grund keine Berechtigung/Verpflichtung der Ausländerbehörde bekommen haben
  • Bestandsausländer*innen
  • Asylbewerber*innen mit gültiger Aufenthaltsgestattung unabhängig vom Herkunftsland
  • Personen mit einem Aufenthaltstitel nach dem neuen „Chancenaufenthaltsrecht“ (§104c AufenthG)

Der Kurs wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanziell gefördert. Kursteilnehmer*innen tragen im Regelfall einen Eigenbeitrag in Höhe von 2,29 Euro pro Unterrichtsstunde (= 50% der Kosten).

Wir klären mit Ihnen gerne individuelle Bedingungen ab, z. B. eine mögliche Kostenbefreiung bzw. die mögliche Rückerstattung von 50% der Kosten nach erfolgreicher Teilnahme an den Abschlusstests.