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BAMF Allgemeiner Integrationskurs

In Deutschland ankommen

BAMF Integrationskurs

Der allgemeine Integrationskurs richtet sich an Menschen, die

  • in Deutschland leben und arbeiten möchten,
  • in deutscher Sprache Anträge, Briefe und E-Mails ausfüllen müssen,
  • neue Menschen kennenlernen und sich austauschen möchten,
  • mehr über deutsche Geschichte, Kultur und Rechtsordnung lernen wollen.

Der allgemeine Integrationskurs umfasst 700 Unterrichtsstunden. Er ist in zwei Teile geteilt.

In 600 Unterrichtsstunden vermitteln wir Ihnen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Dabei lernen Sie die deutsche Sprache anhand alltagsbezogener Inhalte wie Arbeit, Wohnen, Gesundheit oder Ämter und Behörden.

In 100 Unterrichtsstunden erhalten Sie Kenntnisse der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte Deutschlands. Dabei werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt.

Sie haben Anrecht auf eine staatlich finanzierte Teilnahme an einem Integrationskurs, wenn Sie zu folgenden Personengruppen gehören:

  • Ausländer*innen, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird. (Berechtigung/Verpflichtung zur Teilnahme wird von der Ausländerbehörde ausgehändigt)
  • Ausländer*innen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen (Berechtigung/Verpflichtung zur Teilnahme wird vom Jobcenter ausgehändigt)
  • Spätaussiedler*innen und ihre Familienangehörige. (Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung wird vom Bundesverwaltungsamt ausgehändigt)

Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:

  • Europäische Staatsbürger*innen
  • Ausländer*innen mit Hochschulabschluss, die aus diesem Grund keine Berechtigung/Verpflichtung der Ausländerbehörde bekommen haben
  • Bestandsausländer*innen
  • Asylbewerber*innen mit gültiger Aufenthaltsgestattung unabhängig vom Herkunftsland
  • Personen mit einem Aufenthaltstitel nach dem neuen „Chancenaufenthaltsrecht“ (§104c AufenthG)

Der Kurs wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanziell gefördert. Kursteilnehmer*innen tragen im Regelfall einen Eigenbeitrag in Höhe von 2,29 Euro pro Unterrichtsstunde (= 50% der Kosten).

Wir klären mit Ihnen gerne individuelle Bedingungen ab, z. B. eine mögliche Kostenbefreiung bzw. die mögliche Rückerstattung von 50% der Kosten nach erfolgreicher Teilnahme an den Abschlusstests.

Allgemeine Integrationskurse bieten wir Ihnen an folgenden DAA-Standorten an.

Bitte klicken Sie dazu auf die nachfolgende Schaltfläche "Kursangebote anzeigen" und geben Sie ggf. Ihren Wohnort oder PLZ ein, um sich die nächsten Starttermine in Ihrer Nähe anzeigen zu lassen.