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BAMF Eltern- / Frauen-Integrationskurs

Deutsch lernen für ein Leben mit Kindern in Deutschland

Eltern- / Frauenintegrationskurs

Sie möchten Ihre Kinder bei der Entwicklung, Bildung und Entfaltung ihrer Interessen optimal unterstützen? Gleichzeitig möchten Sie Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die Ihr Leben in Deutschland erleichtern, um diese mit Ihrer Familie zu teilen?

Dann ist der BAMF-Integrationskurs speziell für Eltern und Frauen genau das Richtige für Sie.

Der Kurs richtet sich an Eltern und Frauen, die

  • zu Kursbeginn mindestens 1 Kind haben, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • viel Nützliches über den Aufbau des deutschen Bildungssystems und über die Chancen, die Sie und Ihre Kinder in Deutschland haben, erfahren möchten.
  • neue Menschen kennenlernen und sich austauschen möchten.
  • die Kindergärten und Schulen Ihrer Kinder kennen lernen wollen.

Inhalte

Der Eltern- und Frauenintegrationskurs umfasst einen 900-stündigen Sprachkurs, der zum Niveau B1 entsprechend dem Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen führt.

Der Kurs vermittelt Ihnen dabei nicht nur die deutsche Sprache, sondern auch wichtige Kenntnisse über die Themen Erziehung, das deutsche Bildungssystem sowie Gesundheit und Möglichkeiten der Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche. Wir bieten Ihnen darüber hinaus vielfältige Beratungsangebote vor Ort. So werden Sie auch die Einrichtungen kennenlernen, die für die Bildung und Ausbildung Ihrer Kinder wichtig sind. Sie bekommen die Möglichkeit, mit den Kindertagesstätten oder der Schule in Kontakt zu treten und die dort tätigen Lehrkräfte und Erzieher*innen kennenzulernen. Sie werden Perspektiven auf die Berufswelt bzw. auf weiterführende integrationsfördernde Angebote erhalten, die besonders Frauen unterstützen und fördern.

Sie haben Anrecht auf eine staatlich finanzierte Teilnahme an einem Integrationskurs, wenn Sie zu folgenden Personengruppen gehören:

  • Ausländer*innen, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird. (Berechtigung/Verpflichtung zur Teilnahme wird von der Ausländerbehörde ausgehändigt)
  • Ausländer*innen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen (Berechtigung/Verpflichtung zur Teilnahme wird vom Jobcenter ausgehändigt)
  • Spätaussiedler*innen und ihre Familienangehörige. (Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung wird vom Bundesverwaltungsamt ausgehändigt)

Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:

  • Europäische Staatsbürger*innen
  • Ausländer*innen mit Hochschulabschluss, die aus diesem Grund keine Berechtigung/Verpflichtung der Ausländerbehörde bekommen haben
  • Bestandsausländer*innen
  • Asylbewerber*innen mit gültiger Aufenthaltsgestattung unabhängig vom Herkunftsland
  • Personen mit einem Aufenthaltstitel nach dem neuen „Chancenaufenthaltsrecht“ (§104c AufenthG)

Der Kurs wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanziell gefördert. Kursteilnehmer*innen tragen im Regelfall einen Eigenbeitrag in Höhe von 2,29 Euro pro Unterrichtsstunde (= 50% der Kosten).

Wir klären mit Ihnen gerne individuelle Bedingungen ab, z. B. eine mögliche Kostenbefreiung bzw. die mögliche Rückerstattung von 50% der Kosten nach erfolgreicher Teilnahme an den Abschlusstests.

Eltern- / Frauen-Integrationskurse bieten wir Ihnen an folgenden DAA-Standorten an.

Bitte klicken Sie dazu auf die nachfolgende Schaltfläche "Kursangebote anzeigen" und geben Sie ggf. Ihren Wohnort oder PLZ ein, um sich die nächsten Starttermine in Ihrer Nähe anzeigen zu lassen.