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BAMF Jugendintegrationskurs

Deutsch lernen mit anderen Jugendlichen

Jugendintegrationskurs

Sie sind ein*e Jugendliche*r oder junge*r Erwachsene*r unter 27 Jahren und

  • nicht mehr schulpflichtig?
  • leben und arbeiten in Deutschland oder möchten hier eine Ausbildung machen?
  • müssen Anträge, Briefe und E-Mails in deutscher Sprache ausfüllen?
  • möchten neue Menschen kennenlernen und sich austauschen können?
  • Wollen mehr über deutsche Geschichte, Kultur und Rechtsordnung lernen?

Dann ist unser Integrationskurs speziell für Jugendliche und junge Erwachsene der ideale Start in Ihr zukünftiges Leben in Deutschland.

Inhalte

Der Jugendintegrationskurs umfasst einen 900-stündigen Sprachkurs, der zum Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) führt.

Dabei werden junge Zugewanderte mit der Sprache und den Lebensverhältnissen so weit vertraut, dass sie sich selbständig, frei und selbstbewusst im deutschen Alltag bewegen können. Daher liegt der besondere, thematische Schwerpunkt des Sprachkurses auf der Vermittlung von jugendspezifischen Themen und Inhalten.

Gemeinsam mit anderen Gleichaltrigen erhalten Sie Kenntnisse über das deutsche Bildungssystem und den Arbeitsmarkt. Dabei eignen Sie sich Lernstrategien an, die Ihnen einen angemessenen Umgang sowie eigenverantwortliches Weiterlernen in Schule, Ausbildung und Beruf ermöglichen. Dies schließt Aspekte der beruflichen Orientierung und Berufsfindung (inkl. Praxisphasen) ein.

Sie haben Anrecht auf eine staatlich finanzierte Teilnahme an einem Integrationskurs, wenn Sie zu folgenden Personengruppen gehören:

  • Ausländer*innen, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird. (Berechtigung/Verpflichtung zur Teilnahme wird von der Ausländerbehörde ausgehändigt)
  • Ausländer*innen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen (Berechtigung/Verpflichtung zur Teilnahme wird vom Jobcenter ausgehändigt)
  • Spätaussiedler*innen und ihre Familienangehörige. (Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung wird vom Bundesverwaltungsamt ausgehändigt)

Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:

  • Europäische Staatsbürger*innen
  • Ausländer*innen mit Hochschulabschluss, die aus diesem Grund keine Berechtigung/Verpflichtung der Ausländerbehörde bekommen haben
  • Bestandsausländer*innen
  • Asylbewerber*innen mit gültiger Aufenthaltsgestattung unabhängig vom Herkunftsland
  • Personen mit einem Aufenthaltstitel nach dem neuen „Chancenaufenthaltsrecht“ (§104c AufenthG)

Der Kurs wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanziell gefördert. Kursteilnehmer*innen tragen im Regelfall einen Eigenbeitrag in Höhe von 2,29 Euro pro Unterrichtsstunde (= 50% der Kosten).

Wir klären mit Ihnen gerne individuelle Bedingungen ab, z. B. eine mögliche Kostenbefreiung bzw. die mögliche Rückerstattung von 50% der Kosten nach erfolgreicher Teilnahme an den Abschlusstests.

Jugendintegrationskurse bieten wir Ihnen an folgenden DAA-Standorten an.

Bitte klicken Sie dazu auf die nachfolgende Schaltfläche "Kursangebote anzeigen" und geben Sie ggf. Ihren Wohnort oder PLZ ein, um sich die nächsten Starttermine in Ihrer Nähe anzeigen zu lassen.