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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen.
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In Weiterbildung und Umschulung erfolgt die Förderung von Berufsabschlüssen oder Qualifizierungsmaßnahmen in der Regel über die Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Optionskommunen oder den Europäischen Sozialfond. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer DAA vor Ort und lassen Sie sich individuell über Fördermöglichkeiten beraten.

Agentur für Arbeit, Arge/Jobcenter oder Optionskommunen können bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen. Diesen Bildungsgutschein können Sie bei der DAA einlösen, um eine Weiterbildung oder Umschulung zu absolvieren. Der Bildungsgutschein garantiert Ihnen, dass die Kosten, die im Zusammenhang mit der Bildungsmaßnahme anfallen, vom Kostenträger (Arbeitsagentur, Jobcenter etc.) übernommen werden. Der Bildungsgutschein ist eine „fakultative Leistung“ der Bundesagentur für Arbeit, das bedeutet, dass niemand einen Anspruch auf einen Bildungsgutschein hat. Ob Sie einen Bildungsgutschein bekommen oder nicht, entscheidet Ihr zuständiger Berater bzw. Vermittler.

Wenn Sie einen Bildungsgutschein haben, sprechen Sie mit Ihrer DAA über die Umsetzung des dort aufgeführten Bildungsziels. Sollten Sie mit unserem Angebot zur Umsetzung zufrieden sein, lösen wir den Bildungsgutschein ein. Danach geben Sie ihn zusammen mit dem von uns ausgestellten Qualifizierungsplan bei der fördernden Stelle ab.

Die Rentenversicherungsträger fördern Ihre Fortbildung und Umschulung bei der DAA, sofern Sie die individuellen Förderungsbedingungen erfüllen. Unsere Bildungsangebote sind im Regelfall durch Rentenversicherungsträger förderbar.

Sie erarbeiten mit Unterstützung unserer Lernberater-/innen Ihren Bildungsbedarf und kombinieren die von uns bereitgestellten Lernmodule zu einer individuellen Weiterbildung.

Wenn Sie in Ihrem erlernten Beruf keine Beschäftigungsaussichten haben oder aus gesundheitlichen Gründen dort nicht mehr arbeiten können, besteht die Möglichkeit bei der DAA einen neuen Beruf zu erlernen. In der Regel beträgt die Ausbildungszeit 24 Monate. Auch ohne Berufsabschluss haben Sie die Möglichkeit, eine Umschulung zu durchlaufen. Hier genügt im Regelfall, dass Sie als ungelernte/r Arbeitnehmer/in bereits gearbeitet haben.

Die Umschulungen der Deutschen Angestellten-Akademie beginnen jeweils im Frühjahr und Sommer des Jahres. Bitte nutzen Sie die Suche in den Bildungsangeboten, um die örtlich festgelegten Starttermine zu erfahren.