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Das neue Bürgergeld ist da – was ändert sich für Sie?

 
Am 1. Januar 2023 ist das Bürgergeld offiziell in Kraft getreten. Es soll ab sofort mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben geben. Dabei setzt die Bundesregierung mit dem Bürgergeld stärker auf Bildung und Förderung, statt auf die bloße Arbeitsvermittlung. Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen beim Bürgergeld im Vordergrund.

Wir verraten Ihnen, was Sie über das Bürgergeld wissen sollten und welche Fördermöglichkeiten Sie zukünftig haben.

Beratung

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In einem persönlichen Gespräch helfen wir Ihnen gerne dabei, den passenden Kurs zu finden und informieren Sie über die Fördermöglichkeiten.

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Das Bürgergeld - Langfristige Beschäftigung statt schneller Vermittlung 

Das Bürgergeld ist eine Grundsicherung für Arbeitssuchende. Wenn Sie bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatten, haben Sie von nun an einen Anspruch auf das Bürgergeld – ohne, dass Sie dafür neue Anträge stellen müssen.

  • Ab sofort wird besonderer Wert auf die Entwicklung und Förderung gut ausgebildeter Fachkräfte gelegt. Anders als bisher steht mit dem neuen Bürgergeld nicht mehr die schnelle Vermittlung in Erwerbstätigkeit im Vordergrund.  
  • Dabei sollen Kooperation und Vertrauen zukünftig die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Arbeitssuchenden und dem Jobcenter sein. Gemeinsam wird ab dem 1. Juli 2023 ein Kooperationsplan vereinbart, der den ganz individuellen Weg in die berufliche Zukunft des*der Bürgergeldberechtigten ebnen soll. 
  • Ziel des neuen Bürgergeldes ist es, Menschen durch Qualifizierung und Weiterbildung langfristig für den Arbeitsmarkt zu gewinnen. Wer sich also für eine Weiterbildungsmaßnahme entscheidet, soll intensiver unterstützt werden. Dafür werden Weiterbildungen, Umschulungen sowie der Erwerb eines Berufsabschlusses zukünftig begünstigt. 
  • Wer zum Beispiel einen Berufsabschluss nachholt, kann anders als bisher, für bis zu drei Jahre gefördert werden. 
  • Darüber hinaus sollen verstärkt Coachings zur Förderung eingesetzt werden. Dadurch kann jeder Mensch dabei unterstützt werden, den ganz eignen Weg in die Erwerbstätigkeit zu finden. 

Bürgergeld und Bildung

Mit dem Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro und dem Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat werden gezielt Fortbildungen und abschlussbezogene Weiterbildung gefördert.
  

Der Bürgergeld-Bonus

  • Diese Förderung erhalten ab Juli 2023 alle jene Bürgergeldberechtigten anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf, die eine Maßnahme besuchen, die langfristig ihre Jobchancen verbessert. 
  • 75 EUR pro Monat – gibt es für alle Weiterbildungsmaßnahmen ohne Berufsabschluss, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind.
  • Dies gilt für Weiterbildungen ab 8 Wochen.
     

Das Weiterbildungsgeld

  • Ab Juli 2023 erhalten Teilnehmende an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung, die arbeitslos sind oder als Beschäftigte aufstockende SGB II-Leistungen beziehen, ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat.
  • Das Weiterbildungsgeld wird auch an Teilnehmende ausgezahlt, deren berufsabschlussbezogene Weiterbildung schon vor dem 1.7.2023 begonnen hat.
  • Sie erhalten die Förderung anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf.

Jetzt Durchstarten und die neuen Chancen nutzen!

Sie wollen sich direkt über mögliche Weiterbildungen und Coachings informieren? Wir haben ein breites Angebot für Ihre berufliche Entwicklungsmöglichkeiten.

Egal ob abschlussbezogene Weiterbildungen in den kaufmännischen Bereichen sowie in den Fachgebieten Gesundheit und Soziales, modulare Weiterbildungen in Teilqualifizierung mit MY·TQ oder ein individuelles Coaching – wir haben genau das richtige Angebot für Ihre individuelle berufliche Zukunft.