(sozial)päd. Fachkräfte für individuelle Maßnahme "Fallmanagement"
Coaching - Beratung

Startdatum
21.07.2025
Vertragsart
Festanstellung
Umfang der Tätigkeit
Teilzeit (mehr als 20 Stunden)
Vergütung
Gruppe 8 entsprechend unserer Gehaltstabelle
Mobiles Arbeiten
Teilweise
Zielgruppe / Karrierelevel
Berufserfahrene
Standorte
DAA Neunkirchen | Bahnhofstraße 46 - 66538 Neunkirchen
Gegenstand der Maßnahme nach ist ein individuelles Coaching der Teilnehmenden (einzeln und in der Gruppe) mit den Zielen:
- Abbau von multiplen Vermittlungshemmnissen
- Aktivierung durch Aufbau von Motivation und Leistungsbereitschaft und
- Heranführung an den Beschäftigungsmarkt.
Im gesamten Aktivierungsprozess soll begleitend eine intensive sozialpädagogische Begleitung erfolgen. Die Aktivierung und Motivationsförderung darf nicht auf den beruflichen Fokus beschränkt werden, sondern soll einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen und muss daher die persönliche Situation und das Umfeld (persönliche und familiäre Anreize) mit einbeziehen. Am Ende der Maßnahme soll die teilnehmende Person soweit aktiviert und stabilisiert sein, dass sie an weitergehenden Fördermaßnahmen teilnehmen oder im Idealfall dem Vermittlungsprozess zugeführt werden kann.
Anforderungen bei den sozialpäd. Fachkräften:
- abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit bzw. Soziale Arbeit, Heilpädagogik oder Rehabilitations-, Sonderpädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet.
- Weitere Studienabschlüsse (Diplom, Bachelor, Master oder Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten (Sozial-/Heil-) Pädagogik/Sozialarbeit oder Rehabilitations-, Sonderpädagogik oder Jugendhilfe) werden ebenfalls zugelassen.
- Es werden auch staatlich anerkannte Erzieher, Erzieher – Jugend-/Heimerziehung, Heilerziehungspfleger jeweils mit einschlägiger Zusatzqualifikation und staatlich anerkannte Arbeitserzieher zugelassen, soweit diese ebenfalls mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen.
- Eine einschlägige Zusatzqualifikation ist nicht erforderlich, wenn innerhalb der letzten drei Jahre vor Einsatz in der Maßnahme mindestens vier Monate rechtmäßig eine Tätigkeit in der Funktion einer sozialpädagogischen Fachkraft im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit ausgeübt wurde.
Bei den pädagogischen Fachkräften:
- ein anerkannter Berufs- oder Studienabschluss
- eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Zielgruppe. Die geforderte einjährige Erfahrung entfällt bei Vorliegen eines Abschlusses als Meisterin/ Meister oder Technikerin/ Techniker und Fachwirtin/ Fachwirt mit Eignungsprüfung, um ausbilden zu können.
- Kenntnisse und Erfahrungen in den Personalauswahlsystemen/-kriterien der Unternehmen und im Personalwesen verfügt.
- Umfassende Kenntnisse in marktüblicher Office- und Anwendersoftware werden vorausgesetzt.
- Internetkenntnisse und Kenntnisse im Umgang mit dem Portal der BA (www.arbeitsagentur.de)
- einschlägige Erfahrungen im Bewerbungscoaching und dem Erstellen von Bewerbungsunterlagen
Wie bieten Ihnen:
- Einen großen Gestaltungsspielraum für die eigene tägliche Arbeit
- Flexible Arbeitszeiten
- Ein umfassendes Portfolio an Weiterbildungsmöglichkeiten (deutschlandweit und kostenfrei)
- Ein wertschätzendes und konstruktives Arbeitsumfeld
- Eine Standortleitung, die auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche beachtet und Sie in Ihrer Entwicklung fördert
- Eine faire Bezahlung und 30 Tage Urlaub (24.12 und 31.12. sind immer frei)
- Dienstlaptop und Diensthandy
- Corporate Benefits
- und vieles mehr