Altenpflegehelfer/-in (mit Deutschförderung)
Gesundheit, Pflege und Soziales
Zeitraum
01.10.2025 - 30.09.2027
Unterrichtsform
Vollzeit
Unterrichtszeiten
Montag + Dienstag 8:00 Uhr - 15:30 Uhr, Mittwoch + Donnerstag 8:00 Uhr - 16:30 Uhr, Freitag 8:00 Uhr - 13:30 Uhr
Dauer
mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre
Abschluss/Zertifikat
Staatliche Prüfung
Theoretische Ausbildung
- Allgemeine Grundlagen und berufsbezogenes Deutsch
- Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen
- Pflege durchführen und dokumentieren
- Unterstützung bei der Lebensgestaltung
- Staatsbürgerkunde
Berücksichtigung von rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen
- Religion/Ethik, EDV
Am Ende des ersten Schuljahres wird das Sprachniveau B1 erwartet und es besteht die Möglichkeit sich im Rahmen des Faches Staatsbürgerkunde auf den Einbürgerungstest vorzubereiten. Die Ausbildung schließt mit dem Sprachniveau B2 ab.
Praktische Ausbildung
- In Einrichtungen der stationären Altenhilfe im Sinne §71 SGB XI Abs. 2
- In einer ambulanten Pflegeeinrichtung im Sinne §71 SGB XI Abs. 1
Mit diesen Einrichtungen wird für die gesamte Ausbildungszeit ein Ausbildungsvertrag geschlossen.
- Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege
- Unterstützung bei der Lebensgestaltung
- Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen
- Altenpflege als Beruf
- Allgemeinbildender Bereich
- Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes durch ein ärztliches Zeugnis
- Ausbildungsvertrag mit einem von der Schule als geeignet angesehenem Träger einer Einrichtung der Altenhilfe
- nachgewiesene Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau A2. Vor Aufnahme wird an der Schule ein Sprachtest durchgeführt.
Im Einzelfall kann eine Zulassung zur Ausbildung auch ohne Hauptschulabschluss genehmigt werden, wenn die Schule zu einer positiven Eignungsprognose kommt.
Persönliche Voraussetzungen
• Lernfähigkeit und Lernbereitschaft
• Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit und Geduld
• praktische Fähigkeiten
Sie erhalten nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch und Sprachtest.