Ausbildung für behinderte Menschen mit Förderbedarf - integratives Modell
Bereichsübergreifende Angebote
Zeitraum
individuell
Unterrichtsform
Vollzeit
Dauer
mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre
Abschluss/Zertifikat
Kammerprüfung
Ausbildungen für behinderte Menschen mit Förderbedarf. Vorbereitung auf betriebliche Ausbildung sowie die Akquise von betrieblichen Arbeitsplätzen.
Ebenso die bedarfsgerechte Begleitung während der betrieblichen Ausbildung sowie der anschließende Übergang in eine Beschäftigung.
Begleitete betriebliche Ausbildungen zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund ihrer Behinderung besonderer Hilfen bedürfen, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer
Berufsausbildung gem § 117 Abs. 1 Nr. 1b SGB III i.V.m. §§4, 5 Abs. 2ff Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§§ 25, 26 Abs. 2 ff Handwerksordnung (HwO) (allgemeine Ausbildung einschließlich Stufenausbildung) und §§ 64 ff BBiG/§ 42 Buschst. k-m HwO (bisher Werkerausbildung bzw. künftig Fachpraktiker) zu ermöglichen.
Es sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang des Auszubildenden in eine ausbildungsadäquate Beschäftigung zu erreichen.
Ausbildungen für behinderte Menschen mit Förderbedarf nach § 117 SGB III.
Auszubildenden, die aufgrund ihrer Behinderung besondere Hilfen bedürfen, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen.