Ausbildung für behinderte Menschen mit Förderbedarf - integratives Modell
Bereichsübergreifende Angebote
Zeitraum
individuell
Unterrichtsform
Vollzeit
Dauer
mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre
Abschluss/Zertifikat
Kammerprüfung
Ausbildungen für behinderte Menschen mit Förderbedarf Vorbereitung auf betriebliche Ausbildung,
sowie die Akquise von betrieblichen Ausbildungsplätzen.
Ebenso die bedarfsgerechte Begleitung während der betrieblichen Ausbildung sowie der
anschließende Übergang in Beschäftigung.
Begleitete betriebliche Ausbildungen zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund ihrer Behinderung
besonderer Hilfen bedürfen, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer
Berufsausbildung gem. § 117 Abs. 1 Nr. 1b SGB III i.V.m. §§ 4, 5 Abs. 2 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG)/
§§ 25, 26 Abs. 2 ff Handwerksordnung (HwO) (allgemeine Ausbildung einschließlich Stufenausbildung)
und §§ 64 ff BBiG/§ 42 Buchst. k-m HwO (bisher Werkerausbildung bzw. künftig Fachpraktiker) zu
ermöglichen.
Es sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang des Auszubildenden in eine ausbildungsadäquate B
- fachtheoretische und die fachpraktische Unterweisung
- betriebliche Ausbildungsphasen
Ausbildungen für behinderte Menschen mit Förderbedarf nach § 117 SGB III zielen darauf ab,
Auszubildenen, die aufgrund ihrer Behinderung besondere Hilfen bedürfen, die Aufnahme,
Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen.