Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
Technik und Handwerk
Zeitraum
individuell
Unterrichtsform
Vollzeit oder Teilzeit
Dauer
Keine Angabe
Abschluss/Zertifikat
Kammerprüfung
Die Ausbildung erfolgt nach den aktuell gültigen Ausbildungsordnungen bzw. -regelungen und deren Ausbildungsrahmenplänen.
Die Ausbildung umfasst zusätzlich:
· Zielgruppengerechte Methodik und Didaktik
· Schlüsselkompetenzen
· Stütz- und Förderunterricht
· Sozialpädagogische Begleitung
· Individuelle Förderplanung
· Netzwerke
· Integration
· Umsetzung der Ausbildung unter Berücksichtigung zielgruppenspezifischer Besonderheiten
- fachtheoretische und die fachpraktische Unterweisung, wobei die Ausbildungsordnungen und Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden sind
- betriebliche Praktika (Phasen) (mindestens 40 maximal 120 Arbeitstage je Ausbildungsjahr)
- Ausbildungsphasen (Praxiserprobung)
Unabhängig von der erreichten Schulbildung, Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben
- sozial Benachteiligte
- Bewerber mit 6 Monate BvB
- Lernbeeinträchtigte
- bis 25 Jahre alt
- die wegen in der Person liegenden Gründe ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) nicht beginnen können
- soweit sich nach Erfüllung der allgemeinen Vollschulzeit an einer Maßnahme der Berufsvorbereitung von mindestens sechs Monaten Dauer teilgenommen haben