Berufssprachkurs Frühpädagogik FU
Sprachen
Zeitraum
09.02.2026 - 24.06.2026
Unterrichtsform
Vollzeit
Unterrichtszeiten
Mo.-Fr. 08:45 Uhr bis 13:00 Uhr
Dauer
mehr als 3 Monate bis 6 Monate
Abschluss/Zertifikat
Sonstige externe Prüfung
Der Berufssprachkurs Frühpädagogik FU (ohne festgelegtes Zielsprachniveau) umfasst 150 bis 400 Unterrichtseinheiten und dient als Grundlage für allgemeinsprachliche Fertigkeiten, ohne auf ein spezifisches Sprachzertifikat abzuzielen. Er soll dazu Deutschkenntnisse verbessern und dabei insbesondere im Bereich der sprachlichen Aspekte in frühpädagogischen Berufen dienen. Teilnehmende des Berufssprachkurses für fachspezifischen Unterricht im frühpädagogischen Berufsfeld sind erwachsene Personen mit Deutsch als Zweitsprache, die Deutschkenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau B2 aufweisen und die Aufnahme einer ihren Qualifikationen und/ oder ihren beruflichen Erfahrungen und/ oder ihren beruflichen Erfahrungen und/ oder beruflichen Neigungen entsprechenden Tätigkeiten als frühpädagogische Fach- oder Ergänzungskräfte in einer Kita anstreben oder sich in Vorbereitung auf eine Beschäftigung oder Aus- und Weiterbildung im frühpädagogischen Berufsfeld befinden und dafür ihre Deutschkenntnisse ausbauen bzw. spezifizieren möchten oder sich bereits in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme/ beruflichen Qualifizierung oder (nicht vollschulischen) Aus- und Weiterbildung im frühpädagogischen Berufsfeld und/oder im Prozess der Anerkennung befinden und sprachliche Unterstützung für einen erfolgreichen Abschluss und/ oder eine Anerkennung benötigen oder sich bereits in einer Beschäftigung in einer Kita befinden und sprachliche Unterstützung zur Sicherung des Arbeitsplatzes bzw. zur Verbesserung ihrer Beschätigungsbedingungen benötigen (berufsbegleitend).
Für die Teilnahme an den Berufssprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen: \\ - Die Teilnahme an den Berufssprachkursen setzt ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1 Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen voraus. Dies gilt nicht für die Teilnahme an Spezialberufssprachkursen A2 und B1 sowie die Job-BSK. \\ - Die Teilnahme an den Berufssprachkursen ist für Zugewanderte aus Drittstaaten (einschließlich vieler Asylbewerberinnen und Asylbewerber und vieler Geduldeter), EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund grundsätzlich möglich. \\ - Am Berufssprachkurs mit Fachsprache zur Anerkennung von Berufsabschlüssen kann teilnehmen, wer das Anerkennungsverfahren für den jeweiligen Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchläuft und das entsprechende Spracheingangsniveau nachweist (B2 für akademische Heilberufe, B1 für Pflegefachberufe). \\ - Arbeitsmarktnahe Geduldete können nach sechs Monaten Vorduldungszeit Zugang zum Berufssprachkurs erhalten (auch zu den Spezialberufssprachkursen mit Ziel A2 und B1). Unverändert bleibt die Möglichkeit einer Teilnahmeberechtigung für Personen mit Duldungen nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG. \\ Im Ausland lebende Personen, die bereits einen Ausbildungsvertrag für eine förderungsfähige Ausbildung i.S.v. § 57 Abs. 1 SGB III abgeschlossen haben und sich vor dem Ausbildungsbeginn sprachlich auf die Berufsausbildung vorbereiten möchten, haben die Möglichkeit, den Antrag auf Teilnahmeberechtigung bereits aus dem Ausland zu stellen.