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Berufssprachkurs Frühpädagogik FU

Sprachen

Zeitraum

09.02.2026 - 24.06.2026

Unterrichtsform

Vollzeit

Unterrichtszeiten

Mo.-Fr. 08:45 Uhr bis 13:00 Uhr

Dauer

mehr als 3 Monate bis 6 Monate

Abschluss/Zertifikat

Sonstige externe Prüfung

Inhalte
Fördermöglichkeiten
Voraussetzungen

Der Berufssprachkurs Frühpädagogik FU (ohne festgelegtes Zielsprachniveau) umfasst 150 bis 400 Unterrichtseinheiten und dient als Grundlage für allgemeinsprachliche Fertigkeiten, ohne auf ein spezifisches Sprachzertifikat abzuzielen. Er soll dazu Deutschkenntnisse verbessern und dabei insbesondere im Bereich der sprachlichen Aspekte in frühpädagogischen Berufen dienen. Teilnehmende des Berufssprachkurses für fachspezifischen Unterricht im frühpädagogischen Berufsfeld sind erwachsene Personen mit Deutsch als Zweitsprache, die Deutschkenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau B2 aufweisen und die Aufnahme einer ihren Qualifikationen und/ oder ihren beruflichen Erfahrungen und/ oder ihren beruflichen Erfahrungen und/ oder beruflichen Neigungen entsprechenden Tätigkeiten als frühpädagogische Fach- oder Ergänzungskräfte in einer Kita anstreben oder sich in Vorbereitung auf eine Beschäftigung oder Aus- und Weiterbildung im frühpädagogischen Berufsfeld befinden und dafür ihre Deutschkenntnisse ausbauen bzw. spezifizieren möchten oder sich bereits in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme/ beruflichen Qualifizierung oder (nicht vollschulischen) Aus- und Weiterbildung im frühpädagogischen Berufsfeld und/oder im Prozess der Anerkennung befinden und sprachliche Unterstützung für einen erfolgreichen Abschluss und/ oder eine Anerkennung benötigen oder sich bereits in einer Beschäftigung in einer Kita befinden und sprachliche Unterstützung zur Sicherung des Arbeitsplatzes bzw. zur Verbesserung ihrer Beschätigungsbedingungen benötigen (berufsbegleitend).

Die Kurse werden aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Berufssprachkurs kostenlos. Nur für beschäftigte Teilnehmende besteht eine Kostenbeitragspflicht in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes pro Unterrichtseinheit . Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen. Ausgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind - Beschäftigte, die im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, - Auszubildende, - Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen bei Einzelveranlagung 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehegatten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt. Die Kostenbeitragspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4, 5, 6 DeuFöV geregelt.

Für die Teilnahme an den Berufssprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen: \\ - Die Teilnahme an den Berufssprachkursen setzt ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1 Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen voraus. Dies gilt nicht für die Teilnahme an Spezialberufssprachkursen A2 und B1 sowie die Job-BSK. \\ - Die Teilnahme an den Berufssprachkursen ist für Zugewanderte aus Drittstaaten (einschließlich vieler Asylbewerberinnen und Asylbewerber und vieler Geduldeter), EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund grundsätzlich möglich. \\ - Am Berufssprachkurs mit Fachsprache zur Anerkennung von Berufsabschlüssen kann teilnehmen, wer das Anerkennungsverfahren für den jeweiligen Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchläuft und das entsprechende Spracheingangsniveau nachweist (B2 für akademische Heilberufe, B1 für Pflegefachberufe). \\ - Arbeitsmarktnahe Geduldete können nach sechs Monaten Vorduldungszeit Zugang zum Berufssprachkurs erhalten (auch zu den Spezialberufssprachkursen mit Ziel A2 und B1). Unverändert bleibt die Möglichkeit einer Teilnahmeberechtigung für Personen mit Duldungen nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG. \\ Im Ausland lebende Personen, die bereits einen Ausbildungsvertrag für eine förderungsfähige Ausbildung i.S.v. § 57 Abs. 1 SGB III abgeschlossen haben und sich vor dem Ausbildungsbeginn sprachlich auf die Berufsausbildung vorbereiten möchten, haben die Möglichkeit, den Antrag auf Teilnahmeberechtigung bereits aus dem Ausland zu stellen.

DAA Nürnberg

Sandstraße 11

90443 Nürnberg

Webseite

Ansprechpartnerin

Frau Carola Pieger

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