Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau C1
Sprachen
Zeitraum
individuell
Unterrichtsform
Vollzeit
Unterrichtszeiten
Montag - Donnerstag, 08:45 - 13:00 Uhr
Dauer
mehr als 1 Monat bis 3 Monate
Abschluss/Zertifikat
Deutsch-Test für den Beruf (DTB)
Der Berufssprachkurs mit Ziel C1 umfasst 400 Unterrichtseinheiten. Der Sprachunterricht bereitet die Teilnehmenden auf eine kompetente Sprachverwendung im allgemein berufsbezogenen Kontext vor, bei der Sprache klar, strukturiert flexibel und wirksam gebraucht und exemplarisch in spezielle berufsspezifische Sachverhalte übertragen werden kann. Eine kompetente Sprachverwendung ist häufig Voraussetzung für höher qualifizierte Berufe.
Der Kurs schließt mit der Zertifikatsprüfung „Deutsch-Test für den Beruf C1“ ab.
Für die Teilnahme an den Berufssprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:
- Die Teilnahme an den Berufssprachkursen setzt ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1 Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen voraus. Dies gilt nicht für die Teilnahme an Spezialberufssprachkursen A2 und B1 sowie die Job-BSK.
- Die Teilnahme an den Berufssprachkursen ist für Zugewanderte aus Drittstaaten (einschließlich vieler Asylbewerberinnen und Asylbewerber und vieler Geduldeter), EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund grundsätzlich möglich.
- Am Berufssprachkurs mit Fachsprache zur Anerkennung von Berufsabschlüssen kann teilnehmen, wer das Anerkennungsverfahren für den jeweiligen Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchläuft und das entsprechende Spracheingangsniveau nachweist (B2 für akademische Heilberufe, B1 für Pflegefachberufe).
- Arbeitsmarktnahe Geduldete können nach sechs Monaten Vorduldungszeit Zugang zum Berufssprachkurs erhalten (auch zu den Spezialberufssprachkursen mit Ziel A2 und B1). Unverändert bleibt die Möglichkeit einer Teilnahmeberechtigung für Personen mit Duldungen nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG.
Im Ausland lebende Personen, die bereits einen Ausbildungsvertrag für eine förderungsfähige Ausbildung i.S.v. § 57 Abs. 1 SGB III abgeschlossen haben und sich vor dem Ausbildungsbeginn sprachlich auf die Berufsausbildung vorbereiten möchten, haben die Möglichkeit, den Antrag auf Teilnahmeberechtigung bereits aus dem Ausland zu stellen.