Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau C2
Sprachen
Zeitraum
01.07.2025 - 03.03.2026
Unterrichtsform
Vollzeit
Dauer
mehr als 1 Monat bis 3 Monate
Abschluss/Zertifikat
Sonstige externe Prüfung
Der Berufssprachkurs mit Ziel C2 umfasst 500 Unterrichtseinheiten. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung und bereitet die Teilnehmenden auf eine kompetente Sprachverwendung vor, mit der praktisch alles was sie/er liest oder hört mühelos verstanden werden kann. Absolventen dieses Kurses können genaue Erklärungen und Begründungen auch bei komplexen Sachverhalten spontan und flüssig in mündlicher und schriftlicher Form abgeben.
Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung nach GER auf dem Niveau C2 eines von der ALTE akkreditierten Prüfungsinstitutes ab.
Für die Teilnahme an den Berufssprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:
- Die Teilnahme an den Berufssprachkursen setzt ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1 Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen voraus. Dies gilt nicht für die Teilnahme an Spezialberufssprachkursen A2 und B1 sowie die Job-BSK.
- Die Teilnahme an den Berufssprachkursen ist für Zugewanderte aus Drittstaaten (einschließlich vieler Asylbewerberinnen und Asylbewerber und vieler Geduldeter), EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund grundsätzlich möglich.
- Am Berufssprachkurs mit Fachsprache zur Anerkennung von Berufsabschlüssen kann teilnehmen, wer das Anerkennungsverfahren für den jeweiligen Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchläuft und das entsprechende Spracheingangsniveau nachweist (B2 für akademische Heilberufe, B1 für Pflegefachberufe).
- Arbeitsmarktnahe Geduldete können nach sechs Monaten Vorduldungszeit Zugang zum Berufssprachkurs erhalten (auch zu den Spezialberufssprachkursen mit Ziel A2 und B1). Unverändert bleibt die Möglichkeit einer Teilnahmeberechtigung für Personen mit Duldungen nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG.
Im Ausland lebende Personen, die bereits einen Ausbildungsvertrag für eine förderungsfähige Ausbildung i.S.v. § 57 Abs. 1 SGB III abgeschlossen haben und sich vor dem Ausbildungsbeginn sprachlich auf die Berufsausbildung vorbereiten möchten, haben die Möglichkeit, den Antrag auf Teilnahmeberechtigung bereits aus dem Ausland zu stellen.