Betreuungskraft gemäß §53b SGB XI - Auffrischungskurs
Gesundheit, Pflege und Soziales
Zeitraum
15.10.2025 - 16.10.2025
Unterrichtsform
Vollzeit
Dauer
bis 3 Tage
Die Richtlinie nach §53b SGB XI zur Qualifikation von zusätzlichen Betreuungskräften schreiben vor, dass diese mindestens einmal jährlich eine zweitägige Weiterbildung zur Aktualisierung ihres Wissens sowie zur Reflexion der beruflichen Erfahrungen besuchen müssen.
Die Weiterbildung beginnt an beiden Tagen um 08:30 Uhr und endet jeweils um 15:45 Uhr, eine Mittagspause ist von 11:45 - 12:30 Uhr vorgesehen.
Betreuungsangebote, insbesondere auch für Menschen, die an Demenz erkrankt sind
Reflexion der bisherigen beruflichen Erfahrungen
Erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang als Alltagsbegleiter oder Betreuungskraft, der die Richtlinie nach §53b SGB XI erfüllt.
Darüber hinaus sollte der/die Teilnehmende nach Beendigung der Weiterbildung eine Tätigkeit in diesem Bereich ausgeübt haben.