Bilanzbuchhalter/-in
Wirtschaft und Verwaltung
Zeitraum
15.09.2025 - 27.02.2026
Unterrichtsform
Vollzeit
Dauer
Keine Angabe
Abschluss/Zertifikat
Kammerprüfung
Erfolgreicher Abschluss "Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung". Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikationen, die folgenden Aufgaben eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können:
Gewährleistung der Organisation und Funktion des betrieblichen. Rechnungswesens
1. Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen
2. Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten, Zahlenwerk für Planungs- und Kontrollentscheidungen auswerten und interpretieren
3. Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
4. Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen
5. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
6. Ein internes Kontrollsystem sicherstellen
7. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen
8. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen sowie deren berufliche Entwicklung fördern, Nachwuchskräfte ausbilden, Teamarbeit und Projektmanagement umsetzen sowie
9. Berufsausbildung organisieren und durchführen
Der Unterricht findet i.d.R. von 8:00 - 14:00 Uhr statt.
Nach Bestehen der schriftlichen Prüfungen erfolgt eine Präsentation mit Fachgespräch.
Der erfolgreiche Abschluss aller Prüfungen befreit von der schriftlichen AEVO-Prüfung.
Buchführung
Steuerlehre
Kostenrechnung
Finanzierung
Kommunikation und Zusammenarbeit / AEVO
internes Controlling
Grundlage ür die Fortbildung sind die Rahmenstoffpläne und die entsprechende Prüfungsordnung von 2020. Der Seminarinhalt entspricht den Empfehlungen des Rahmenplans des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHK).
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
* eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildungin einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf von 3 Jahren
oder
* eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
oder
* einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom - oder Bachelorabschluss einer staatlilchen/staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie und eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und einer darauf folgende einjährige Berufspraxis
oder
* einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung aufgrund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder Fachkaufmann oder Fachkauffrau
nachweisen kann.