Elektroniker/-in für Energie- und Gebäudetechnik
Technik und Handwerk
Zeitraum
01.04.2026 - 31.07.2028
Unterrichtsform
Vollzeit
Unterrichtszeiten
VZ: Mo-Fr: 07:30 - 14:30 Uhr / TZ: Mo - Fr. 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Dauer
mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre
Abschluss/Zertifikat
Kammerprüfung
Theorieinhalte:
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- Elektrotechnische Systeme analysieren und Funktionen prüfen
- Elektrische Installationen planen und ausführen
- Steuerungen analysieren und anpassen
- Informationstechnische Systeme bereitstellen
- Elektroenergieversorgung und Sicherheit von Betriebsmitteln gewährleisten
- Anlagen und Geräte analysieren und prüfen
- Steuerungen für Anlagen programmieren und realisieren
- Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik: Antriebssysteme auswählen und integrieren
- Kommunikationssysteme in Wohn- und Zweckbauten planen und realisieren
- Elektrische Anlagen der Haustechnik in Betrieb nehmen und in Stand halten
- Energietechnische Anlagen errichten, in Betrieb nehmen und in Stand halten
- Energie- und gebäudetechnische Anlagen planen und realisieren
- Energie- und gebäudetechnische Anlagen in Stand halten und ändern
Praxisinhalte im Rahmen eines Praktikums:
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- Betriebliche Strukturen, Arbeitsorganisation, betriebliche Kommunikation
- Arbeitsaufträge planen, kalkulieren, realisieren und abrechnen
- Änderungen und Anpassungen von Steuerungen nach Vorgabe planen, bewerten und ausführen
- Errichtung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Anlagen der Energieversorgung unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften
- Systematische Fehlersuche und Störungsbeseitigung zur Sicherung der Funktionsfähigkeit von Geräten und Baugruppen
- Planen, Anlaysieren, Inbetriebnehmen und Überprüfen von Steuerungen entsprechend der Kundenanforderungen
- Errichten, Erweitern, Konfigurieren und Überwachen von Anlagen und Systemen der Gebäudetechnik
hre Ausbildungsinhalte richten sich nach dem bundeseinheitlichen Ausbildungsrahmenplan dieses Berufsbildes. Durch den gezielten Einsatz unterschiedlicher Unterrichtsmethoden werden Sie praxisnah auf die Prüfung vorbereitet.
- Agentur für Arbeit (SGB III) und Jobcenter oder Optionskommunen (SGB II)
- Berufsgenossenschaften
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
- Deutsche Rentenversicherung
- Selbstzahler mit individuellen Zahlungsbedingungen
Hauptschulabschluss im Einzelfall entscheidet die entsprechende Bewilligungsbehörde (Finanzierungsgeber).