Elektrotechnisch unterwiesene Person nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3)
Technik und Handwerk
Zeitraum
individuell
Unterrichtsform
Vollzeit
Unterrichtszeiten
VZ: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr / TZ: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Dauer
mehr als 1 Woche bis 1 Monat
Abschluss/Zertifikat
DAA-Prüfung
Für Personen mit der oben beschriebenen Fortbildung bestehen Beschäftigungsmöglichkeiten in allen Bereichen der industriellen Wirtschaft. Es werden Grundkenntnisse im Bereich der Elektrotechnik vermittelt. Die Teilnehmer/-innen können entsprechende Arbeiten unter Führung einer Elektrofachkraft selbstständig durchführen.
Grundkenntnisse Elektrotechnik:
- Stromkreis
 - Elektrischer Widerstand
 - Wechselspannung/ Wechselstrom
 - Messinstrumente und deren praktische Anwendung
 - Wirkung des elektrischen Stroms auf den Menschen
 - Technische Schutzeinrichtungen
 - Persönliche Schutzmöglichkeiten
 
Gesetzliche Regelungen, Normen und Sicherheitsbestimmungen:
- DIN VDE 0105-100
 - DGUV Regel 103-011
 - DGUV Vorschrift 3
 - Tätigkeitsbereiche elektrotechnisch unterwiesener Personen
 - Abgrenzung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
 - Erste Hilfe bei Stromunfällen
 
Eine Berufsausbildung außerhalb des elektrotechnischen Bereiches ist wünschenswert, aber nicht Bedingung. Ausreichende PC-Kenntnisse sollten vorhanden sein.