Energieberater/-in für bestehende "Nichtwohngebäude"
Technik und Handwerk
Zeitraum
individuell
Unterrichtsform
Vollzeit
Dauer
mehr als 1 Woche bis 1 Monat
Abschluss/Zertifikat
DAA-Prüfung
Energieberater für Nichtwohngebäude finden Beschäftigung in Energieberatungsunternehmen, bei Ingenieur- und Architekturbüros, aber auch in der öffentlichen Verwaltung. Spezielle Gesetzgebungen und die Energieausweispflicht für Nichtwohngebäude tragen zu einer wachsenden Nachfrage an fachgerechter, geförderter Energieberatung bei. Ebenso ist eine sachkundige Baubetreuung und -überwachung bei energetischer Gebäudesanierung immer öfter gefragt. Komplexe Bautechnik und Arbeitsabläufe sowie die ständige Weiterentwicklung der Anlagentechnik erfordern professionelles Know-how.
Wenn Sie die nötige Grund- und Zusatzqualifikation i. S. d. §88 Absatz 1 GEG für den Bereich Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude mitbringen, dann können Sie sich nach dem erfolgreichen Besuch der Weiterbildung für den Bereich Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude listen lassen.
- GEG, EU-Gebäuderichtlinie, DIN V 18599, EDL-Gesetz
- Grundlagen der Bilanzierung von Nichtwohngebäuden
- Wärmedämmstoffe und -systeme von Fassadensystemen
- Heizungstechnik in Nichtwohngebäuden
- Warmwasserbereitung in Nichtwohngebäuden
- Lüftungsanlagen in Nichtwohngebäuden
- Überblick Kältetechnik
- Beleuchtungssysteme
- Einsatz erneuerbarer Energien
- Fördermöglichkeiten
- Ausschreibung/Vergabe
- Qualitätskontrolle/Abnahme
- Erstellung eines Energieberaterberichtes mit mündlicher Prüfung
- Schriftliche Abschlussprüfung
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine berufliche Qualifikation i. S. d. §88 Absatz 1 GEG.
Dieses Modul bildet die Inhalte des Vertiefungsmoduls für Nichtwohngebäude ab.
Bei einer beruflichen Qualifikation i. S. d. §88 Absatz 1 Nr. 2 GEG und dem Ziel, sich als Energieeffizienzexperte für das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude listen zu lassen, müssen Sie für einen Direkteinstieg die Inhalte des Basismoduls (laut Regelheftes zur EEE-Liste) vorweisen können. Diese Basisinhalte können Sie im Modul U-2347 Energieberater/-in Professional finden.
Bei einer beruflichen Qualifikation i. S. d. §88 Absatz 1 Nr. 3 und 4 GEG und dem Ziel, sich als Energieeffizienzexperte für das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude listen zu lassen, müssen Sie für einen Direkteinstieg die Inhalte des Basismoduls (laut Regelheftes zur EEE-Liste) vorweisen können. Diese Basisinhalte können Sie in diesem Fall im Modul U-2894 Energieeffizienz-Experte für Wohngebäude finden.
Entsprechende Erfahrung und Berufspraxis bzw. betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind wünschenswert, aber nicht Bedingung. Die Teilnehmer sollten den täglichen Umgang mit dem PC gewohnt sein und das Sprachlevel Deutsch C1 besitzen.