Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen
Wirtschaft und Verwaltung
Zeitraum
05.05.2025 - 31.10.2025
Unterrichtsform
Vollzeit
Unterrichtszeiten
Mo. bis Fr. 08:30 Uhr bis 15:45 Uhr
Dauer
mehr als 3 Monate bis 6 Monate
Abschluss/Zertifikat
Kammerprüfung
Die Weiterbildung zur Fachwirtin / zum Fachwirt richtet sich an Mitarbeiter*innen im Gesundheitswesen und im Sozialwesen.
Sie eignet sich als Aufstiegsfortbildung für kaufmännisch ausgebildete Mitarbeiter*innen in der Verwaltung, als auch an solche mit einer Grundausbildung im medizinischen, pflegerischen oder im erzieherischen Bereich.
Sie werden auf Fach- und Führungsaufgaben vorbereitet. Im Lehrgang inbegriffen ist die Erlangung der theoretischen Prüfung für den Ausbildereignungsschein der IHK. Die Vorbereitung auf praktische Ausbildereignungsprüfung bieten wir gesondert an.
Sie erlangen ein zusätzliches Zertifikat in BGM (Betriebliches Gesundheitsmanagement).
Lehrgangsinhalte
- Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
- Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
- Gestalten von Schnittstellen und Projekten
- Steuern und überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
- Führen und Entwickeln von Personal
- Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
- Methoden des betrieblichen Gesundheitsmanagements
Lehrgangsort
Nordbahnhofstraße 147, 70191 Stuttgart
S4, S5, S6, U12, Haltestelle Nordbahnhof
Unterrichtszeiten
Montag - Freitag 08:30 Uhr bis 15:45 Uhr
Zusatzqualifikation BGM (Betriebliches Gesundheitsmanagement)
Zur Prüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie entweder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem mindestens dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- ein mit Erfolg abgeschlossenes Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweisen.
Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirtes/einer Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen haben. Die Anrechnung von ehrenamtlichen Tätigkeiten ist möglich. Sie können auch zugelassen werden, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die Ihre Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.