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Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen

Wirtschaft und Verwaltung

Zeitraum

05.05.2025 - 31.10.2025

Unterrichtsform

Vollzeit

Unterrichtszeiten

Mo. bis Fr. 08:30 Uhr bis 15:45 Uhr

Dauer

mehr als 3 Monate bis 6 Monate

Abschluss/Zertifikat

Kammerprüfung

Inhalte
Fördermöglichkeiten
Voraussetzungen
Kosten

Die Weiterbildung zur Fachwirtin / zum Fachwirt richtet sich an Mitarbeiter*innen im Gesundheitswesen und im Sozialwesen.

Sie eignet sich als Aufstiegsfortbildung für kaufmännisch ausgebildete Mitarbeiter*innen in der Verwaltung, als auch an solche mit einer Grundausbildung im medizinischen, pflegerischen oder im erzieherischen Bereich.

Sie werden auf Fach- und Führungsaufgaben vorbereitet. Im Lehrgang inbegriffen ist die Erlangung der theoretischen Prüfung für den Ausbildereignungsschein der IHK. Die Vorbereitung auf praktische Ausbildereignungsprüfung bieten wir gesondert an.

Sie erlangen ein zusätzliches Zertifikat in BGM (Betriebliches Gesundheitsmanagement).

 

Lehrgangsinhalte

  • Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
  • Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
  • Gestalten von Schnittstellen und Projekten
  • Steuern und überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
  • Führen und Entwickeln von Personal
  • Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
  • Methoden des betrieblichen Gesundheitsmanagements

 

 

Lehrgangsort

Nordbahnhofstraße 147, 70191 Stuttgart

S4, S5, S6, U12, Haltestelle Nordbahnhof

 

Unterrichtszeiten

Montag - Freitag 08:30 Uhr bis 15:45 Uhr

 


Zusatzqualifikation BGM (Betriebliches Gesundheitsmanagement)

 

Förderung durch das AFBG Die Weiterbildung ist nach § 45 Abs. 1 BBiG förderungsfähig. Nutzen Sie das neue Aufstiegs-BAföG! Weitere Infos erhalten Sie unter: www.aufstiegs-bafoeg.de oder kontaktieren Sie uns. Fortbildungskosten sind in der Regel als Werbungskosten absetzbar. Ratenzahlung Die Lehrgangsgebühr entspricht je nach Dauer des Lehrgangs 5-6 Monatsraten. Teilnehmer werben Teilnehmer Wenn Sie Teilnehmer*innen werben erhalten Sie einen Bonus von 50,00 Euro.

Zur Prüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie entweder

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem mindestens dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. ein mit Erfolg abgeschlossenes Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweisen.

 

Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirtes/einer Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen haben. Die Anrechnung von ehrenamtlichen Tätigkeiten ist möglich. Sie können auch zugelassen werden, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die Ihre Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

5.600,00 EUR

DAA Stuttgart

Nordbahnhofstraße 147

70191 Stuttgart

Webseite

Ansprechpartnerin

Frau Lisa Karg

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