Ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II
Bereichsübergreifende Angebote
Zeitraum
individuell
Unterrichtsform
Teilzeit
Unterrichtszeiten
nach Vereinbarung
Dauer
Keine Angabe
Die Förderinhalte der ganzheitlichen Betreuung sind gesetzlich nicht geregelt. Die Inhalte richten sich nach den Bedarfen sowie den Erfordernissen, um die besonderen Problemlagen zu beseitigen und die Beschäftigungs-/Ausbildungsfähigkeit aufzubauen und in der Folge zu stabilisieren. Die ganzheitliche Betreuung umfasst nach diesem Verständnis sowohl beratende als auch
begleitende Aufgaben, welche sich auch auf das häusliche und sozialräumliche Umfeld beziehen können.
Mögliche Förderinhalte können sein (nicht abschließend):
- Standortbestimmung
- Unterstützung in der konkreten persönlichen
- Alltagshilfen
- Abstimmung der ganzheitlichen Betreuung
- Aktivierung von Netzwerken zu anderen
- Unterstützung bei besonderen individuellen
- Unterstützung BG mit Kind bei der Inanspruchnahme
- Aufbau beruflicher Handlungskompetenzen
- Übergangsmanagement
Zustimmung zum Angebot (Freiwilligkeit)