Ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II
Bereichsübergreifende Angebote
Zeitraum
individuell
Unterrichtsform
Vollzeit oder Teilzeit
Dauer
Keine Angabe
Die Förderinhalte der ganzheitlichen Betreuung sind gesetzlich nicht geregelt. Die Inhalte richten sich nach den Bedarfen sowie den Erfordernissen, um die besonderen Problemlagen zu beseitigen und die Beschäftigungs-/Ausbildungsfähigkeit aufzubauen und in der Folge zu stabilisieren. Die ganzheitliche Betreuung umfasst nach diesem Verständnis sowohl beratende als auch
begleitende Aufgaben, welche sich auch auf das häusliche und sozialräumliche Umfeld beziehen können.
Mögliche Förderinhalte können sein (nicht abschließend):
Standortbestimmung
Unterstützung in der konkreten persönlichen
Alltagshilfen
Abstimmung der ganzheitlichen Betreuung
Aktivierung von Netzwerken zu anderen
Unterstützung bei besonderen individuellen
Unterstützung BG mit Kind bei der Inanspruchnahme
Aufbau beruflicher Handlungskompetenzen
Übergangsmanagement
Zustimmung zum Angebot (Freiwilligkeit)