Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
Gesundheit, Pflege und Soziales
Zeitraum
individuell
Unterrichtsform
Vollzeit
Dauer
mehr als 3 Monate bis 6 Monate
Abschluss/Zertifikat
Kammerprüfung
Absolventen der Weiterbildung erweitern ihr bereits vorhandenes Praxiswissen um wichtige betriebswirtschaftliche Kenntnisse und sind damit in der Lage, Positionen im mittleren Management einzunehmen. Der bundesweit anerkannte Abschluss bietet ihnen im boomenden Gesundheitswesen eine gute Chance, aufzusteigen und mehr Verantwortung zu übernehmen.
Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse:
- Erläutern der Prinzipien, Strukturen und Aufgaben sowie der ökonomischen Prozesse des Gesundheits- und
- Sozialwesens unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Auswirkungen,
- Einordnen der Gesundheits- und Sozialpolitik in den nationalen und europäischen Kontext,
- Erläutern rechtlicher und institutioneller Rahmenbedingungen von Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen,
- Entwickeln, Planen, Umsetzen und Evaluieren von betrieblichen Zielen,
- Beurteilen komplexer betrieblicher Zusammenhänge sowie Entwickeln und Umsetzen strategischer Handlungsmöglichkeiten,
- Gestalten und Optimieren von Prozessen,
- Anwenden von Organisationstechniken,
- Steuern betrieblicher Veränderungsprozesse
Steuern von Qualitätsmanagementprozessen:
- Ermitteln und Festlegen von Qualitätszielen,
- Anwenden von Qualitätsmanagementmethoden und -techniken,
- Erfassen und Bewerten von Prozessdaten sowie Ermitteln von Qualitätsindikatoren,
- Weiterentwicklung eines Risikomanagements,
- Anwenden von Methoden des Zeit- und Selbstmanagements
Gestalten von Schnittstellen und Projekten:
- Ermitteln von Schnittstellen, Planen, Organisieren, Gestalten und Pflegen von interdisziplinären
- Kooperationsbeziehungen und vernetzten Versorgungsformen unter Berücksichtigung der
- sozialökonomischen
Zur Prüfung ist zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirts bzw. einer Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen haben. Dabei werden auch ehrenamtliche Tätigkeiten berücksichtigt. Zur Prüfung ist ebenfalls zugelassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.