Geprüfte/-r Industriefachwirt/-in (IHK)
Technik und Handwerk
Zeitraum
individuell
Unterrichtsform
Vollzeit oder Teilzeit
Dauer
mehr als 3 Monate bis 6 Monate
Abschluss/Zertifikat
Kammerprüfung
Als Geprüfter Industriefachwirt oder als Geprüfte Industriefachwirtin profitieren Sie vom hohen Stellenwert, den Ihnen ein Fachwirt-Abschluss auf dem Arbeitsmarkt bietet. Unter Personalmanagern sind Industriefachwirte als praxiserfahrene und gut ausgebildete Fachkräfte bekannt und auch in Zukunft sehr gefragt. Damit bietet die Aufstiegsfortbildung sehr gute Chancen auf eine mittlere oder gehobene Führungsposition in der Industrie.
Volks- und Betriebswirtschaft:
- volkswirtschaftliche Grundlagen,
- betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken,
- Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen,
- Unternehmenszusammenschlüsse
Rechnungswesen:
- grundlegende Aspekte des Rechnungswesens,
- Finanzbuchhaltung,
- Kosten- und Leistungsrechnung,
- Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen,
- Planungsrechnung
Recht und Steuern:
- rechtliche Zusammenhänge,
- steuerrechtliche Bestimmungen
Unternehmensführung:
- Betriebsorganisation,
- Personalführung,
- Personalentwicklung
Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen:
- Investitionen und Investitionsrechnung durchführen,
- Finanzierung beurteilen,
- angewandte Kosten- und Leistungsrechnung überprüfen,
- Controlling als Instrument der betriebswirtschaftlichen Steuerung anwenden
Produktionsprozesse:
- Produktionsplanung beurteilen,
- Produktionsteuerung analysieren,
- Produktionstechnische Rahmenbedingungen bewerten,
- Logistik als Querschnittsfunktion beurteilen,
- Bedarfsermittlung durchführen,
- Beschaffungsmarkt und Einkauf strukturieren,
- Lager und Transportwesen vergleichen,
- Entsorgungslogistik erläutern
Marketing und Vertrieb:
- Marketingplanung durchführen,
- Marketinginstrumentarium unterscheiden, Marketing-Mix einsetzen,
- Vertriebsmanagement bewerten,
- internationale Geschäftsbeziehungen und Geschäftsentwicklung, interkulturelle Kommunikation ableiten,
- spezielle Rechtsaspekte einordnen
Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen:
- betriebliche Organisation und Organisationsentwicklung sowie Personalentwicklung und Projektmanagement
- als Bestandteile der Unternehmensentwicklung begründen,
- Instrumente und Methoden des Informations- und Wissensmanagement beurteilen,
- Zusammenhang von Unternehmensentwicklung und Wissensmanagement darstellen.
- Führung und Zusammenarbeit
Zusammenarbeit, Kommunikation und Kooperation erläutern:
- Mitarbeitergespräche durchführen,
- Konfliktmanagement anwenden,
- Mitarbeiterförderung umsetzen,
- Ausbildung planen und durchführen,
- Moderation von Projektgruppen vorbereiten und durchführen,
- Präsentationstechniken einsetzen
Vorbereitung auf die externe Prüfung.
Für die Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung gelten die Prüfungsvoraussetzungen der IHK:
Zur Prüfung im Prüfungsteil 'Wirtschaftsbezogene Qualifikationen' ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens dreijährige Berufspraxis
nachweisen kann.
Zur Prüfung im Prüfungsteil 'Handlungsspezifische Qualifikationen' ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils 'Wirtschaftsbezogene Qualifikationen', die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,
- und mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
Sämtliche Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu kaufmännischen Tätigkeiten mit Branchenbezug aufweisen. Abweichend davon ist zur Prüfung zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.