Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau (IHK)
Wirtschaft und Verwaltung
Zeitraum
individuell
Unterrichtsform
Vollzeit oder Teilzeit
Dauer
mehr als 3 Monate bis 6 Monate
Abschluss/Zertifikat
Kammerprüfung
Eine Weiterbildung zum/zur Personalfachmann/-frau bereitet Sie optimal auf Führungs- und Steuerungsaufgaben im Personalwesen vor. Durch den anerkannten Abschluss verbessern sich Ihre Aufstiegschancen und Gehaltsaussichten. Einsatzmöglichkeiten bieten sich in allen Bereichen des Personalwesens bei Unternehmen und Behörden, da die Ausbildung sehr breit gefächert ist. Die vermittelten fachlichen Kompetenzen befähigen Sie dazu, Entscheidungsprozesse im Rahmen betrieblicher Strukturen zu planen und zu steuern, Personalmarketingkonzepte zu erstellen und Controlling-Aufgaben zu übernehmen. Des Weiteren führen Sie Mitarbeiter, fördern deren berufliche Entwicklung und wirken bei der betrieblichen Ausbildung mit.
Personalarbeit organisieren und durchführen:
- Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden,
- Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten,
- Prozesse im Personalwesen gestalten,
- Projekte planen und durchführen,
- Informationstechnologie im Personalbereich nutzen,
- Beraten und Fachgespräche führen,
- Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen,
- Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden
Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen:
- Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden,
- Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen,
- Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen,
- Sozialversicherungsrecht anwenden,
- Sozialleistungen des Betriebes gestalten,
- Personalbeschaffung durchführen,
- Administrative Aufgaben einschließlich der Entgeltabrechnung bearbeiten
Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen:
- Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen,
- Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten,
- Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln,
- Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen,
- Personalcontrolling gestalten und umsetzen
Personal- und Organisationsentwicklung steuern:
- Mitarbeiter beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern,
- Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter sowie Qualifikationsanalysen und
- Qualifizierungsprogramme entwerfen und umsetzen,
- Zielgruppenspezifische Förderprogramme erarbeiten und umsetzen,
- Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung einsetzen,
- Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfte beraten,
- Betriebliche Arbeitsformen mitgestalten, Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation umsetzen
Vorbereitung auf die externe Prüfung.
Für die Teilnahme an der Weiterbildung gibt es keine zwingenden Voraussetzungen. Zu beachten sind allerdings die Prüfungsvoraussetzungen der IHK.
Zur Prüfung ist zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweisen kann.
Die berufliche Praxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum/zur Personalfachkaufmann/-frau dienlich sind. Sie muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Bereichen Personalwesen/Personalmanagement aufweisen. Abweichend kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.