Geprüfte/-r Technische/-r Fachwirt/-in (IHK)
Technik und Handwerk
Zeitraum
individuell
Unterrichtsform
Vollzeit oder Teilzeit
Dauer
mehr als 3 Monate bis 6 Monate
Abschluss/Zertifikat
Kammerprüfung
Durch die Weiterbildung zum Technischen Fachwirt erweitern Sie Ihr Wissen im technischen wie auch im kaufmännischen Bereich. So empfehlen sich mit dieser Vollzeit-Fortbildung für Führungsaufgaben in Ihrem Unternehmen. Es eröffnen sich Ihnen gut bezahlte Karrierechancen in den verschiedensten Wirtschaftszweigen der Industrie und des Handwerks. Als Technischer Fachwirt sind Sie ein wertvoller Mitarbeiter, dessen interdisziplinäres Wissen in verschiedensten Unternehmensbereichen und Branchen gefragt ist.
Volks- und Betriebswirtschaft:
- volkswirtschaftliche Grundlagen,
- betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken,
- Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen,
- Unternehmenszusammenschlüsse
Rechnungswesen:
- grundlegende Aspekte des Rechnungswesens,
- Finanzbuchhaltung,
- Kosten- und Leistungsrechnung,
- Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen,
- Planungsrechnung
Recht und Steuern:
- rechtliche Zusammenhänge,
- steuerrechtliche Bestimmungen
Unternehmensführung:
- Betriebsorganisation,
- Personalführung,
- Personalentwicklung
Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen:
- Berücksichtigen der Auswirkungen naturwissenschaftlicher Gesetzmäßigkeiten auf Materialien, Maschinen,
- Anlagen und Prozesse sowie auf Mensch und Umwelt, zum Beispiel bei Oxidations- und Reduktionsvorgängen,
- thermischen Einflüssen, galvanischen Prozessen, mechanischen Bewegungsvorgängen, elektrotechnischen,
- hydraulischen und pneumatischen Antriebs- und Steuerungsvorgängen,
- Verwenden unterschiedlicher Energieformen im Betrieb sowie Beachten der damit zusammenhängenden
- Auswirkungen auf Mensch und Umwelt,
- Berechnen betriebs- und fertigungstechnischer Größen bei Belastungen und Bewegungen,
- Anwenden von statistischen Verfahren und Durchführen von einfachen statistischen Berechnungen sowie deren graphische Darstellung
Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie:
- Technologie der Werk- und Hilfsstoffe überblicken,
- Prüfverfahren für Werkstoffe kennen,
- Lesen von technischen Zeichnungen einschließlich technischer Dokumentationen unter Berücksichtigung der Zeichnungsnormen,
- aus Zeichnungen Funktionen von Einzelteilen erkennen und deren Zusammenwirken beurteilen
Fertigungs- und Betriebstechnik:
- Festlegen der anzuwendenden Fertigungsverfahren im Hinblick auf Betriebsmittel, Werk- und Hilfsstoffe
- einschließlich der Ermittlung der erforderlichen technischen Daten,
- Unterscheiden von Arten der Fügetechniken unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Verfahren,
- Planen, Einleiten und Überwachen von frist- und situationsgerechten Instandhaltungsmaßnahmen,
- Beurteilen von Auswirkungen auf den Fertigungsprozess beim Einsatz neuer Werkstoffe, Verfahren und Betriebsmittel,
- Beurteilen der numerischen Steuerungstechnik beim Einsatz von Werkzeugmaschinen, bei der Programmierung und
- Organisation des Fertigungsprozesses unter Nutzung von Informationen aus rechnergestützten Systemen,
- Überblicken der Einsatzmöglichkeiten von Automatisierungssystemen einschließlich der Handhabungs-, Förder- und Speichersysteme,
- Verstehen der Informationen aus verknüpften, rechnergestützten Systemen der Konstruktion und Fertigung
Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik:
- Marktforschung kennen,
- Wirkmechanismen der Preispolitik verstehen,
- Produktpolitik kennen,
- Distributionspolitik erläutern,
- Kommunikationspolitik anwenden,
- Beschaffungslogistik anwenden,
- Produktionslogistik aufbereiten,
- Distributionslogistik mitwirken,
- Entsorgungslogistik kennen
Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle:
- Organisation der Produktion überblicken,
- Produktionsprogrammplanung durchführen,
- Arbeits- und Zeitwirtschaft anwenden,
- Arbeitsablaufgestaltung umsetzen,
- Arbeitsplatzgestaltung überblicken,
- Fertigungssteuerung durchführen,
- Produktionsüberwachung durchführen
Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz:
- interne und externe Bedeutung des Qualitätsmanagements erkennen,
- Umweltschutztechniken und deren rechtliche Grundlagen kennen,
- Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen sicherstellen
Führung und Zusammenarbeit:
- Zusammenarbeit, Kommunikation und Kooperation erläutern,
- Mitarbeitergespräche durchführen,
- Konfliktmanagement anwenden,
- Mitarbeiterförderung umsetzen,
- Ausbildung planen und durchführen,
- Moderation von Projektgruppen vorbereiten und durchführen,
- Präsentationstechniken einsetzen
Vorbereitung auf die externe Prüfung.
Die Voraussetzungen für die Weiterbildung Technischer Fachwirt (HWK / IHK) erscheinen im ersten Augenblick recht hoch, sind jedoch in Wirklichkeit einfach zu erreichen.
Für die Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung gelten die Prüfungsvoraussetzungen der Handwerkskammer (HWK) bzw. der Industrie- und Handelskammer (IHK). Die Voraussetzungen sind wie folgt::
Voraussetzung für die Prüfung im Bereich Wirtschaftsbezogene Qualifikationen oder Technische Qualifikationen ist zuzulassen, wer folgenden Kriterien nachweisen kann
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Voraussetzung für die Prüfung im Bereich Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile 'Wirtschaftsbezogene Qualifikationen' und 'Technische Qualifikationen', der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes/einer Geprüften Technischen Fachwirtin haben. Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.