Geprüfte/-r Tourismusfachwirt/-in (IHK)
Bereichsübergreifende Angebote
Zeitraum
individuell
Unterrichtsform
Vollzeit oder Teilzeit
Dauer
mehr als 3 Monate bis 6 Monate
Abschluss/Zertifikat
Kammerprüfung
Die Tourismusbranche verzeichnet seit vielen Jahren kräftige Umsatzsteigerungen, und ein Ende ist nicht in Sicht. Entsprechend gut sind die beruflichen Aussichten für Fachkräfte mit umfangreichem Know-how. Die intensive und breitgefächerte Ausbildung ermöglicht es Ihnen, in sehr unterschiedlichen Bereichen der Touristik aktiv zu werden und eine verantwortungsvolle Position einzunehmen.
Unternehmensführung und -entwicklung:
- Analysieren des eigenen betriebswirtschaftlichen Aufgabenbereichs und Entwicklung von Vorschlägen
- zur Umsetzung unternehmerischer Entscheidungen,
- Umsetzen betrieblicher Ziele und Strategien sowie Entwickeln und Evaluieren von daraus abgeleiteten Teilzielen,
- Beurteilen von Trendsignalen und Marktentwicklungen sowie Erarbeiten von daraus resultierenden Handlungsempfehlungen,
- Einordnen globaler wirtschaftlicher Zusammenhänge und Beurteilen der Auswirkungen auf diebetrieblichen Angebote,
- Gestalten und Optimieren der Arbeitsprozesse und -abläufe unter wirtschaftlichen Gesichtspunkte
Betriebswirtschaftliche Bewertung und Steuerung von Geschäftsprozessen:
- Beurteilen von Jahresabschlüssen zur Einschätzung der Unternehmenssituation,
- Interpretieren von betrieblichen Kennzahlen hinsichtlich der Verbesserung von Leistungserstellungsprozessen,
- Einsetzen von betrieblichen Steuerungsinstrumenten,
- Entwickeln von Konzepten zur Vorbereitung von Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen,
- Aufstellen, Überwachen und Anpassen von Budgets
Personalführung und -entwicklung:
- Gewinnen, Auswählen und Einsetzen von Personal,
- Anleiten, Fördern und Motivieren von Mitarbeitern,
- Beurteilen von Mitarbeiterentwicklungspotenzialen sowie Empfehlen von individuellen Entwicklungszielen,
- verantwortungsvolles Umgehen mit Mitarbeitern und Empfehlen von Personalbindungsmaßnahmen,
- Anwenden von Methoden der Kommunikation, der Motivationsförderung und des Konfliktmanagements,
- Planen und durchführen der Ausbildung
Gestaltung des Marketingprozesses:
- Nutzen relevanter Methoden der Marketingforschung zur Absicherung von Marketingentscheidungen,
- Entwickeln von Marketingzielen und -strategien zur Verbesserung der Wettbewerbsposition,
- Umsetzen von zielgruppenspezifischen Marketingmaßnahmen unter Nutzung geeigneter Instrumente zur
- Erreichung der Marketingziele,
- Nachbereiten der Maßnahmen, Bewerten des Ergebnisses und Einleiten von Veränderungsprozessen zur
- Optimierung der Dienstleistung
Qualitäts- und Projektmanagement:
- Planen und Festlegen von Qualitätszielen,
- Anwenden von Qualitätsmanagementmethoden und -techniken,
- Planen und Steuern von qualitätssichernden und -verbessernden Maßnahmen,
- Planen, Durchführen, Kontrollieren und Evaluieren von unternehmens- und kundenbezogenen Projekten
Leistungserstellung im Tourismus:
- Gestalten der Beziehungen mit unterschiedlichen touristischen Dienstleistern zur Optimierung des Angebotes,
- Berücksichtigen von Märkten, Marktstrukturen und Kundenbedürfnissen bei der Leistungserstellung,
- Entwickeln und Anbieten von touristischen Produkten,
- Planen und Umsetzen von Veranstaltungen unter Berücksichtigung spezifischer Rahmenbedingungen
Vorbereitung auf die externe Prüfung.
Für die Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung gelten die Prüfungsvoraussetzungen der IHK:
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Tourismuswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen kaufmännischen oder verwaltenden anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben haben. Abweichend davon ist zur Prüfung zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.