Geprüfte/-r Veranstaltungsfachwirt/-in (IHK)
Bereichsübergreifende Angebote
Zeitraum
individuell
Unterrichtsform
Vollzeit
Dauer
mehr als 3 Monate bis 6 Monate
Abschluss/Zertifikat
Kammerprüfung
Mit dem Zertifikat als Veranstaltungsfachwirt weisen die Teilnehmer nach, dass sie eine Weiterbildung auf hohem Niveau absolviert haben. In Kombination mit ihren persönlichen Vorkenntnissen qualifizieren sie sich damit für verantwortungsvolle Führungspositionen und haben optimale Aufstiegsmöglichkeiten, zum Beispiel bei Messeveranstaltern, Tagungszentren, Großveranstaltern oder in Eventagenturen.
Volks- und Betriebswirtschaft:
- volkswirtschaftliche Grundlagen,
- betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken,
- Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen,
- Unternehmenszusammenschlüsse
Rechnungswesen:
- grundlegende Aspekte des Rechnungswesens,
- Finanzbuchhaltung,
- Kosten- und Leistungsrechnung,
- Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen,
- Planungsrechnung
Recht und Steuern:
- rechtliche Zusammenhänge,
- steuerrechtliche Bestimmungen
Unternehmensführung:
- Betriebsorganisation,
- Personalführung,
- Personalentwicklung
Analysieren von Märkten und Definieren von Marktchancen:
- Beobachten und Analysieren von bestehenden und potenziellen Märkten,
- Auswahl und Durchführung von Primär- und Sekundärerhebungen,
- Ermitteln und Auswerten branchenspezifischer Kennzahlen,
- Definieren und Segmentieren von Märkten und Zielgruppen,
- Definieren von Veranstaltungszielen, -arten und -formen,
- Berücksichtigen ökologischer Einflüsse,
- Entwickeln von Marketingstrategien.
Konzipieren von Veranstaltungsprojekten:
- Erkennen der Bedeutung von Veranstaltungen zur Erreichung von Unternehmens- und Marketingzielen,
- Entwickeln, Strukturieren und Präsentieren von Konzeptionen für die verschiedenen Veranstaltungsbereiche,
- Bestimmen von relevanten Zielgr
Für die Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung gelten die Prüfungsvoraussetzungen der IHK:
Zur Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Veranstaltungskaufmann/Veranstaltungskauffrau oder
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden anerkannten Ausbildungsberuf, sowie eine mindestens einjährige Berufspraxis bis zum Zeitpunkt der IHK-Prüfung oder
- eine mit Erfolg abgeschlossene Berufsausbildung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine mindestens zweijährige Berufserfahrung bis zum Zeitpunkt der IHK-Prüfung oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis bis zum Zeitpunkt der IHK-Prüfung, wobei die Berufspraxis inhaltlich wesentliche Bezüge zur Veranstaltungswirtschaft aufweisen muss.
Zur Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- Ablegen des Prüfungsteils 'Wirtschaftsbezogene Qualifikation' innerhalb der letzten fünf Jahre und
- ein weiteres Jahr Berufspraxis als Veranstaltungskaufmann oder
- in den anderen Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis, wobei diese inhaltlich wesentliche Bezüge zur Veranstaltungswirtschaft aufweisen muss.
Abweichend kann zur Prüfu