Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)
Weitere Dienstleistungen
Zeitraum
individuell
Unterrichtsform
Vollzeit oder Teilzeit
Dauer
mehr als 3 Monate bis 6 Monate
Abschluss/Zertifikat
Kammerprüfung
Das Bedürfnis nach Sicherheit gewinnt sowohl bei Firmen als auch im öffentlichen Raum immer mehr an Bedeutung. Private Sicherheitsdienste übernehmen viele öffentliche Aufgaben, die früher die Polizei erledigt hat. Auch diesem Grund sind in den letzten Jahren die Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten im Bewachungsgewerbe erheblich gestiegen. Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich besondern im Bereich der Bewachungs-, Sicherungs- und Ordnungsdienste sowie bei Veranstaltungs- und Verkehrsdiensten.
- Rechtskunde
- Dienstkunde
- Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
- Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
- Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
- Situationsbeurteilung und -bewältigung
- Kommunikation
- Kunden- und Serviceorientierung
- Zusammenarbeit
- Vorbereitung auf die externe Prüfung
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft
- oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen und ein Mindestalter von 24 Jahren und die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.
Zwingende Voraussetzung für die Teilnahme sind das polizeiliche Führungszeugnis ohne Eintragungen, Deutschkenntnisse auf dem Spachlevel B2 sowie PC-Kenntnisse.