Geprüfter Berufspädagoge/Geprüfte Berufspädagogin (IHK)
Wirtschaft und Verwaltung
Zeitraum
individuell
Unterrichtsform
Vollzeit oder Teilzeit
Dauer
mehr als 6 Monate bis 1 Jahr
Abschluss/Zertifikat
Kammerprüfung
Geprüfte Berufspädagogen verfügen über ein fundiertes pädagogisches Wissen und können daher sowohl in Unternehmen als auch bei Bildungsträgern, Kammern oder in der öffentlichen Verwaltung eingesetzt werden. In Unternehmen übernehmen sie die Bereiche Aus-, Fort- und Weiterbildung und Personalentwicklung in leitender Funktion. Bei Bildungsträgern gestalten sie Bildungskonzepte und sind für die Leitung, Durchführung und Betreuung von Bildungsmaßnahmen und Teilnehmenden verantwortlich. Diese universellen Fachkompetenzen bieten Ihnen die Möglichkeit, führende Positionen im mittleren und gehobenen Management zu übernehmen.
Prüfungsteil Kernprozesse der beruflichen Bildung:
- Lernprozesse und Lernbegleitung
- Planungsprozesse
- Managementprozesse
Prüfungsteil Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung:
- Berufsausbildung
- Weiterbildung
- Personalentwicklung und -beratung
Prüfungsteil Spezielle berufspädagogische Funktionen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. den Fortbildungsabschluss zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen oder einen Fortbildungsabschluss zum Fachwirt, zum Fachkaufmann/-kauffrau, zum Industrie-, Fach- oder Handwerksmeister oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss nach einer Fortbildungsregelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis,
2. ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen staatlich anerkannten Fachschulabschluss nach einer zweijährigen Fortbildung und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens fünfjährige Berufspraxis und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist.