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Heilerziehungspfleger/-in

Gesundheit, Pflege und Soziales

Zeitraum

18.08.2025 - 30.06.2028

Unterrichtsform

Vollzeit

Unterrichtszeiten

8:00 - 17:00 Uhr

Dauer

mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre

Abschluss/Zertifikat

Staatliche Prüfung

Inhalte
Fördermöglichkeiten
Voraussetzungen

Heilerziehungspfleger/innen sind qualifizierte Fachkräfte, die in allen Arbeitsfeldern der Behindertenhilfe tätig sind, z.B. in Wohnheimen, Tagesstätten, Rehabilitationseinrichtungen oder psychiatrischen Krankenhäusern. Zu ihren Hauptaufgaben gehört die Verbesserung der Lebensqualität, die Begleitung des alltäglichen Lebens und die Sorge um das körperliche Wohlbefinden der Behinderten.

In der beruflichen Praxis arbeiten Heilerziehungspfleger/innen weitgehend selbständig und eigenverantwortlich. Die Tätigkeit der Heilerziehungspfleger/innen setzt daher neben einer fundierten fachlichen Ausbildung ein großes Maß an sozialer Kompetenz, psychischer Belastbarkeit und Engagement gegenüber Behinderten voraus. Wichtig ist zudem die Fähigkeit, in einem Team mit Angehörigen anderer Berufsgruppen, z.B. Ärzten, Psychologen und Heilpädagogen, zusammenzuarbeiten.

Im Rahmen der Ausbildung werden fundierte Kenntnisse in den sozialen, pflegerischen, psychologischen und pädagogischen Grundlagenfächern vermittelt. Neben der theoretischen Ausbildung erfolgt eine umfassende fachpraktische Schulung in Kooperation mit Trägern und Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Der Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern ist in der Behindertenhilfe sehr groß und wird in den kommenden Jahren voraussichtlich noch steigen. Es besteht das Zusatzangebot zum Erwerb der Fachhochschulreife.

 


Berufsübergreifender Lernbereich

· Deutsch

· Wirtschaft

· Religion/Ethik

Berufsbezogener Lernbereich

· Sozialwissenschaftliche Grundlagen

· Pflegerische, ernährungswissenschaftliche und medizinische Grundlagen

· Konzepte und Methoden sozialpflegerischen und hauswirtschaftlichen Handelns

· Konzepte, Methoden und Medien sozialpädagogischen Handelns

· Organisation/Informationstechnik/Verwaltung

· Berufs- und Sozialrecht/Berufskunde

· Sozialpflegerisches Handeln/Praktika

 

  • Agentur für Arbeit (SGB III) und Jobcenter (SGB II)
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Berufsgenossenschaften
  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
  • Selbstzahlung mit individuellen Zahlungsbedingungen möglich

1. Das Zeugnis des Mittleren Abschlusses oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Über die Gleichwertigkeit entscheidet das Staatliche Schulamt.

2. den Nachweis beruflicher Erfahrung durch:

a) einen Berufsabschluss als Staatlich anerkannte Sozialassistentin oder als Staatlich anerkannter Sozialassistent

oder

b) den Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer, wobei als einschlägige Ausbildungsberufe hauswirtschaftliche, pflegerische, sozialpädagogische und pädagogische sowie rehabilitative Berufe gelten

oder

c) eine berufliche Tätigkeit von mindestens drei Jahren Dauer, die durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung als fachlich gleichwertig anerkannt wurde.

Hierauf sind bis zu jeweils zwei Jahre anzurechnen:

Eine abgeschlossene Berufsausbildung,

förderliche Studienleistungen an Fachhochschulen und Hochschulen,

die Ableistung eines sozialen Jahres im Sinne des Gesetzes zur Förderung des freiwilligen sozialen Jahres,

der Grundwehrdienst oder der Zivildienst,

ein Auslandsaufenthalt als Au-Pair,

eine einschlägige, abgeschlossene Helferausbildung,

ein studienqualifizierender Abschluss in der Sekundarstufe II.

Die Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einem Kind oder einer pflegebedürftigen oder behinderten Person kann bis zu 24 Monaten angerechnet werden.

Bestandteil der Feststellungsprüfung ist ein Gespräch über die zuvor genannten Erfahrungsbereiche.

DAA Gießen

Ludwigsplatz 13-15

35390 Gießen

Webseite

Ansprechpartner

Herr Timo Roll-Schepper

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