Integrationskurs für junge Erwachsene (Jugendintegrationskurs) (BAMF) ab Basiskurs 2
Deutsch
Zeitraum
22.04.2025 - 02.04.2026
Unterrichtsform
Vollzeit
Unterrichtszeiten
Mo-Fr, 8:00 - 12:15 Uhr, 25 UE in der Woche
Dauer
mehr als 6 Monate bis 1 Jahr
Abschluss/Zertifikat
Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)
Im Integrationskurs für junge Erwachsene (Jugendintegrationskurs) werden in bis zu 1000 Unterrichtsstunden neben Deutsch auch fachsprachliche, berufsorientierende und allgemeinbildende Inhalte vermittelt. Themen sind hier zum Beispiel das Bildungssystem, der Arbeitsmarkt, Berufsprofile, Gesundheitsvorsorge, Drogen- und Gewaltprävention oder auch Freizeitgestaltung.
Alle Inhalte sollen praxisorientiert und auch außerhalb des Klassenraumes vermittelt werden. Dazu dient auch eine Praxisphase gegen Ende des Kurses. Die selbstständige Arbeit in wechselnden Sozialformen (z.B. Gruppen- und Einzelarbeit) und der Einsatz von modernen Medien tragen zu einem lebendigen Unterricht bei. Wie im allgemeinen Integrationskurs werden auch im Jugendintegrationskurs der Erwerb von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) sowie von Kenntnissen über die Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland angestrebt. Der 100 Unterrichtsstunden umfassende Orientierungskurs ist integraler Bestandteil des Jugendintegrationskurses und dient der Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland. Im Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt.
Der Jugendintegrationskurs schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) und "Leben in Deutschland" (LiD) ab.
Kursteilnehmer können auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden, wenn sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder wenn ihnen die Zahlung wegen ihres geringen Einkommens besonders schwer fällt. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit beizufügen.
Folgende Personengruppen haben Zugang zu einer staatlich finanzierten Teilnahme am Integrationskurs:
- Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.
- Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
- Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnahme verpflichtet werden.
- Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.
Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:
- Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
- Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger
- Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt