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Pädagogische*r Assistent*in - Therapieformen

Gesundheit, Pflege und Soziales

Zeitraum

08.09.2025 - 29.05.2026

Unterrichtsform

Teilzeit

Unterrichtszeiten

VZ: 09:00 - 14:15 Uhr / TZ: 09:00 - 14:15 Uhr

Dauer

mehr als 1 Monat bis 3 Monate

Inhalte
Fördermöglichkeiten
Voraussetzungen

Modul 3 - Therapieformen

3.1 Rechtsgrundlagen

BTHG Bundesteilhabegesetz

SGB IX Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz

BGB Betreuung und Vormundschaft

Rechte und Pflichten der Klient*innen/ Integrationshelfer*innen

Vorrang der Rehabilitation vor der Pflege

Ämter, Leistungsträger

Leistungen der Krankenkasse und Pflegeversicherung

3.2 Therapieformen bei Behinderungen

Verhaltenstherapeutische Maßnahmen

Basale Stimulation

Motorische und Sensorische Integration

Tiefenreize zur Förderung der Wahrnehmung

Logopädie/ Ergotherapie/ Therapeutisches Reiten

Projektarbeit zur Förderung von Teilhabe

3.3 Behinderungen und Krankheitsbilder

Arten, Formen und ausgewählte Krankheitsbilder

(Autismus, Epilepsien, ADS, ADHS, Denkstörungen, etc.)

3.4 Grundlagen der Pflege und Hygiene 60 UE

Grundlagen der Teilkörperpflege

Begleitung auf Toilettengängen

Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Rückenschule (richtiges Heben und Tragen)

Umgang mit Hilfsmitteln (Rollstuhl, Prothesen)

Transfer

Überprüfung der Vitalfunktionen (Blutdruck, Puls, Blutzucker, Temperatur, Atmung)

Erste Hilfe und Erste Hilfe am Kind

 


Vermittlung eines beruflichen Abschlusses; Befähigung zu einer anderen beruflichen Tätigkeit

Eine Übernahme der Kosten ist in den meisten Fällen durch die nachstehend aufgeführten Kostenträger möglich: Agentur für Arbeit Berufsförderungsdienst (BFD) WeGebAU Jobcenter Rentenversicherung

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Teilnehmer*innen für den Einsatz als Assistent*innen, Begleit-personen oder Schulbegleiter*innen für die Integrationsarbeit mit Menschen mit Behinderungen und Lernschwierigkeiten oder sonderpädagogischem Förderbedarf in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Betrieben und Freizeiteinrichtungen nach §81 SGB III zu qualifizieren. Dies geschieht durch die Vermittlung und Festigung von fachbezogenem Wissen und übergreifenden und sozialen Kompetenzen sowie durch eine gezielte Vorbereitung auf die Praxis, um in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.

DAA Anklam

Pasewalker Allee 75

17389 Anklam

Webseite

Ansprechpartnerin

Frau Annett Schwertfeger

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