Pflegefachmann/-frau
Gesundheit, Pflege und Soziales
Zeitraum
01.04.2025 - 31.03.2028
Unterrichtsform
Vollzeit
Unterrichtszeiten
Mo, Di, Do 8:15-16:15 Uhr, Mi 8:15-14:30 Uhr, Fr. 8:15-13:15
Dauer
mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre
Abschluss/Zertifikat
Staatliche Prüfung
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann vermittelt die für die selbständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen einschließlich der zugrunde liegenden methodischen, sozialen, interkulturellen und kommunikativen Kompetenzen und der zugrunde liegenden Lernkompetenzen sowie der Fähigkeit zum Wissenstransfer und zur Selbstreflexion.
Pflege umfasst präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Maßnahmen zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation der zu pflegenden Menschen, ihre Beratung sowie ihre Begleitung in allen Lebensphasen und die Begleitung Sterbender.
- Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und Planung der Pflege
- Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
- Durchführung der Pflege und Dokumentation der angewendeten Maßnahmen
- Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege
- Bedarfserhebung und Durchführung präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen
- Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen
- Erhaltung, Wiederherstellung, Förderung, Aktivierung und Stabilisierung individueller Fähigkeiten der zu pflegenden Menschen
- Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärzte
- Anleitung, Beratung und Unterstützung anderer Berufsgruppen und Ehrenamtlichen in den jeweiligen Pflegekontexten
- ärztlich angeordnete Maßnahmen eigenständig durchführen
- interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen fachlich zu kommunizieren und effektiv zusammenzuarbeiten
Schulische Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist
- der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder
- der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis
- einer abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
- einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer (gemäß den Mindestanforderungen aus "Eckpunkte für die in Länderzuständigkeit liegenden Assistenz- und Helferberufe in der Pflege")
- einer bis 31.12.2019 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Kranken- oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder
- der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.
- Weitere Voraussetzungen sind die Einreichung bzw. der Nachweis folgender Unterlagen/Bedingungen:
- einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung
- die für die Ausbildung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B2)