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Pflegefachmann/-frau

Gesundheit, Pflege und Soziales

Zeitraum

01.04.2026 - 31.03.2029

Unterrichtsform

Vollzeit

Dauer

mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre

Abschluss/Zertifikat

Staatliche Prüfung

Inhalte
Fördermöglichkeiten
Voraussetzungen

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann vermittelt die für die selbständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen einschließlich der zugrunde liegenden methodischen, sozialen, interkulturellen und kommunikativen Kompetenzen und der zugrunde liegenden Lernkompetenzen sowie der Fähigkeit zum Wissenstransfer und zur Selbstreflexion.

Pflege umfasst präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Maßnahmen zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation der zu pflegenden Menschen, ihre Beratung sowie ihre Begleitung in allen Lebensphasen und die Begleitung Sterbender.


  • Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und Planung der Pflege
  • Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
  • Durchführung der Pflege und Dokumentation der angewendeten Maßnahmen
  • Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege
  • Bedarfserhebung und Durchführung präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen
  • Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen
  • Erhaltung, Wiederherstellung, Förderung, Aktivierung und Stabilisierung individueller Fähigkeiten der zu pflegenden Menschen
  • Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärzte
  • Anleitung, Beratung und Unterstützung anderer Berufsgruppen und Ehrenamtlichen in den jeweiligen Pflegekontexten
  • ärztlich angeordnete Maßnahmen eigenständig durchführen
  • interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen fachlich zu kommunizieren und effektiv zusammenzuarbeiten

Die Schule ist zertifiziert und besitzt die Berechtigung, Teilnehmende aufzunehmen, die durch die Agentur für Arbeit oder die JobCenter gefördert werden.

Schulische Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist

  • der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder
  • der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis
        einer abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
  • DAA Freiburg

    Rieselfeldallee 31

    79111 Freiburg im Breisgau

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