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Physiotherapeut/-in

Gesundheit, Pflege und Soziales

Zeitraum

01.04.2025 - 31.03.2028

Unterrichtsform

Vollzeit

Dauer

mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre

Abschluss/Zertifikat

Staatliche Prüfung

Inhalte
Fördermöglichkeiten
Voraussetzungen

Lernbereiche:

 

2900 Stunden theoretisch und praktischer Unterricht

montags - freitags von 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und 2 Mal die Woche bis 15:00 Uhr

 

1600 Stunden praktischer Unterricht

inform von Praktika in Krankenhäusern, Rehazentren, Kurkliniken und Physiotherapiepraxen. Die Praktika (insgesamt 10 Monate) finden blockweise ganstägig statt, unterteilt in 2 x 3 Monate und 1 x 4 Monate. Die Praktikumsstellen liegen in und in der Umgebung von Münster.

 

Um nähere und ausführlichere Informationen zu erhalten, gehen Sie bitte unten auf Download und/oder nutzen Sie die Möglichkeit uns persönlich zu kontaktieren.

 

Das Land NRW trägt die Kosten der Ausbildung. Weitere Möglichkeiten: Finanzierung über gesetzliche Versicherungsträger: Soweit eine Umschulung im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation erfolgen soll, erteilen die zuständigen Versicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften) Auskunft über die Förderungsmöglichkeiten. Finanzierung nach dem Soldatenversorgungsgesetz: Soldaten der Bundeswehr können nach dem Soldatenversorgungsgesetz gefördert werden. Informationen erhalten Sie von den Beförderungsdiensten der Bundeswehr.
  • Finazierung als Selbstzahler
  • Weitere Informationenen erhalten Sie bei einem persönlichen Bewerbungsgespräch.

    die Vollendung des 17. Lebensjahres und die gesundheitliche Eignung zur Ausbildung des Berufs und

     

    der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer

     

    Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von der Erforderung der Vollendung des 17. Lebensjahres zulassen, wenn die Ausbildung in dem Jahr begonnen wird, in dem das 17. Lebensjahr vollendet wird und wenn die Durchführung des Lehrgangs und die Erreichung des Ausbildungszieles dadurch gefährdet wird.

     

     

    die Vollendung des 17. Lebensjahres und die gesundheitliche Eignung zur Ausbildung des Berufs und

     

    der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer

     

    Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von der Erforderung der Vollendung des 17. Lebensjahres zulassen, wenn die Ausbildung in dem Jahr begonnen wird, in dem das 17. Lebensjahr vollendet wird und wenn die Durchführung des Lehrgangs und die Erreichung des Ausbildungszieles dadurch gefährdet wird.

     

     

    Physiotherapieschule der DAA Bonn

    Kaiser-Karl-Ring 12

    53111 Bonn

    Webseite

    Ansprechpartnerin

    Frau Bärbel Harth

    Kursanfrage

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