Spezielle Buchführungspflicht im Gesundheitswesen
Wirtschaft und Verwaltung
Zeitraum
individuell
Unterrichtsform
Vollzeit oder Teilzeit
Dauer
bis 3 Tage
Abschluss/Zertifikat
DAA-Prüfung
In Spezialgesetzen (Krankenhaus-Buchführungsverordnung, Pflege-Buchführungsverordnung) legt der Gesetzgeber für verschiedene Institutionen des Gesundheitswesens fest, Buchführungen und Jahresabschlüsse nach handelsrechlicher Art und Weise zu erstellen. Machen Sie sich mit diesen Regelungen vertraut und üben Sie die Anwendung der Buchführung im Gesundheitswesen. Durch die Bearbeitung von Fallstudien und Praxis-Beispielen mit zahlreichen Übungen vertiefen Sie Ihr Wissen, so dass Sie für den Einsatz an Ihrem (zukünftigen) Arbeitsplatz vorbereitet sind.
Vor der Nutzung unseres Systems steht immer eine ausführliche Erstberatung, in der Regel persönlich. Ausgehend von Ihren beruflichen Erfahrungen und Ihren Zielen erstellen wir gemeinsam mit Ihnen einen Qualifizierungs-/ Bildungsplan.
- allgemeine Vorschriften
- Kaufmannsarten
- Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV)
- Pflegebuchführungsverordnung (PBV)
- Ausnahmen der Buchführungspflicht
- Aufzeichnungspflicht
- Aufzeichnungen nach steuerrechtlichen Bestimmungen
- Steuerbegünstigung im Gesundheitswesen