Technische/-r Fachwirt/-in
Wirtschaft und Verwaltung
Zeitraum
07.11.2025 - 28.11.2027
Unterrichtsform
Vollzeit
Dauer
mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre
Abschluss/Zertifikat
Kammerprüfung
Der Lehrgang bereitet vor auf die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Technischer Fachwirt / Geprüfte Technische Fachwirtin (IHK)". Das berufliche Handeln in technisch geprägten Unternehmen bietet für den Technischen Fachwirt die Möglichkeit, den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Aufbauend besteht die Möglichkeit den Lehrgang
gepr. Betriebswirt IHK oder gepr. Technischer Betriebswirt IHK zu belegen.
Wer die Teilprüfung "Handlungsspezifische Quali-fikationen" bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsge-setz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit. Die Vorbereitung auf die praktische Prü-fung wird von der DAA nach Abschluss des Lehrgangs angeboten.
) Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
¢ Volks- und Betriebswirtschaft
¢ Rechnungswesen
¢ Recht und Steuern
¢ Unternehmensführung
b) Technische Qualifikationen
¢ Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
¢ Technische Kommunikation und Werkstoff-technologie
¢ Fertigungs- und Betriebstechnik
c) Handlungsspezifische Qualifikationen
¢ Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik
¢ Produktionsplanung,-steuerung und -kontrolle
¢ Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz
¢ Führung und Zusammenarbeit
a) 1.Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder technisch-gewerblichen Ausbildungsberuf oder
2.Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungs-beruf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännisch oder gewerblich-technischem Bereich oder
3.eine mindestens vierjährige Berufspraxis
c) der erfolgreiche Abschluss "wirtschaftsbezoge-ne Qualifikationen" und "technische Qualifikatio-nen", der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in a)b) 1.-3. genannten Voraussetzungen