Verantwortliche Pflegefachkraft nach §71 SGB XI
Gesundheit, Pflege und Soziales
Zeitraum
01.06.2026 - 30.04.2027
Unterrichtsform
Teilzeit
Unterrichtszeiten
Di und Do 15:30 - 18:45 Uhr
Dauer
mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre
Abschluss/Zertifikat
DAA-Prüfung
Die Weiterbildungsmaßnahme soll die Teilnehmer*innen mit den Aufgaben einer Stationsleitung bzw. Wohn- und Pflegegruppenleitung vertraut machen und die dafür erforderlichen Fachkenntnisse und Fertigkeiten vermitteln.
Dazu gehören:
- bewohner-/patientenorientierte Pflege und Betreuung
- Anleitung, Begleitung, Beratung und Informationsweitergabe an (neue) Mitarbeiter, Schüler und Praktikanten
- Gestaltung und Organisation des Arbeitsbereiches nach betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Erkenntnissen
- Kenntnis und Umsetzung arbeits- und tarifrechtlicher, haftungs- und versicherungsrechtlicher Bestimmungen sowie das Sozialrecht
- Kooperation mit anderen Funktionsträgern, einschließlich der Verwaltungs-/Pflegedienstleitung
Im Rahmen der theoretischen Ausbildung werden folgende thematische Schwerpunkte gesetzt:
- Aktualisierung und Vertiefung des Fachwissens in der Pflege
- Organisation des Pflegedienstes, EDV
- Psychosozialer Bereich, v. a. Betreuung alter und kranker Menschen
- Rechtliche Grundlagen
An der Weiterbildung kann teilnehmen, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger/in oder Gesundheits- und Krankenpfleger/in und mehrjährige Berufserfahrung nachweist oder derzeit schon die Funktion einer Stationsleitung ausübt.