Wirtschaftsfachwirt/-in
Wirtschaft und Verwaltung
Zeitraum
05.05.2025 - 31.10.2025
Unterrichtsform
Vollzeit
Unterrichtszeiten
Mo. bis Fr. 08:30 Uhr bis 15:45 Uhr
Dauer
mehr als 3 Monate bis 6 Monate
Abschluss/Zertifikat
Kammerprüfung
Die Weiterbildung der Wirtschaftsfachwirte richtet sich vor allem an kaufmännische Angestellte, die eine anerkannte Prüfung zum/zur Fachwirt/-in IHK ablegen, sich aber mit der Weiterbildung nicht auf eine bestimmte Branche oder einen betrieblichen Funktionsbereich festlegen wollen. Eine erfolgreich abgelegte Prüfung ermöglicht Ihnen eine berufliche Neuorientierung, die bei den anderen Fachwirten bzw. Fachkaufleuten durch die geforderte einschlägige Berufspraxis verhindert wird. Wirtschaftswirte sind befähigt in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen.
Lehrgangsinhalte
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Volks- und Betriebswirtschaftslehre
- Steuern und Rechtsgrundlagen
- Rechnungswesen
- Unternehmensführung
- Unternehmensführung
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Betriebliches Management
- Logistik
- Marketing und Vertrieb
- Führung und Zusammenarbeit
- Investition, Finanzierung und betriebliches Rechnungswesen
Lehrgangsort
Nordbahnhofstraße 147, 70191 Stuttgart
S4, S5, S6, U12, Haltestelle Nordbahnhof
Unterrichtszeiten
Montag - Freitag 08:30 Uhr bis 15:45 Uhr
In diesem Jahr bieten wir folgende Fachwirtkurse an:
- Geprüfte Wirtschaftsfachwirte (IHK)
- Geprüfte Industriefachwirte (IHK)
- Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) mit Zusatzqualifikation BGM (Betriebliches Gesundheitsmanagement)
- Geprüfte Fachwirte für Büro- und Projektorganisation (IHK)
Zulassung zur Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikation:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens 3-jährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens 3-jährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens dreijährige Berufspraxis
Zulassung zur Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikation:
- die abgelegte Teilprüfung 'Wirtschaftsbezogene Qualifikation', die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatz 1 Nr1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/ einer geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach § 1 Abs. 2 haben.