Work-Life-Balance - Arbeiten und Leben miteinander in Einklang bringen
Bereichsübergreifende Angebote
Zeitraum
01.12.2025 - 05.12.2025
Unterrichtsform
Vollzeit
Unterrichtszeiten
nach Absprache im Internatsbetrieb
Dauer
mehr als 3 Tage bis 1 Woche
In den letzten 25 Jahren haben sich die Arbeitsbedingungen in vielerlei Hinsicht verändert. Das Arbeitsvolumen ist mehr geworden, Reaktionen werden schneller eingefordert, z.B. durch den Einsatz von E-Mail und sozialen Medien. Eine permanente Erreichbarkeit wird fast schon voraussgesetzt. Eine ständige Anpassung an technische Erneuerungen durch Arbeitnehmer*innen ist erforderlich. Hinzu kommen äußere Rahmenbedingungen wie Klimaveränderung, weltweite Finanzkrise und der demografische Wandel.
Das Arbeits- und das Privatleben vermengen sich zunehmend, was häufig zu Überforderungen in dem einen oder anderen Bereich führt - im schlimmsten Fall zu psychosomatischen Beschwerden. Das sogenannte "Burnout" kann jedoch häufig verhindert werden. Dafür sind Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen gefordert, Arbeitsbedingungen zu verändern oder Strukturen der eigenen Arbeit zu überdenken. In diesem Bildungsurlaub sollen die Teilnehmenden anhand von Beispielen herausarbeiten, welche Faktoren zum "Burnout" führen können und welche positiven Veränderungen möglich sind.
Der Lehrgang findet in der Bildungs- und Freizeitstätte in Bad Zwischenahn statt. Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Unterbringung in Doppel- oder Einzelzimmern sowie die Verpflegung.
Die Kosten betragen 200,00 Euro im Doppelzimmer, 260,00 Euro im Einzelzimmer.
* Veränderungen der Arbeitswelt und der Sozialstandards in den letzten 25 Jahren
* Auswirkungen von Klimaveränderungen und demografischer Wandel
* Verschmelzung von Arbeits- und Privatleben
* Bedeutung von sozialen Kontakten in Beruf und Freizeit
* Berücksichtigung von menschlichen Bedürfnissen am Arbeitsplatz
* Möglichkeiten von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen, Beruf und Freizeit im gesunden Ausgleich zu gestalten
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.
Personen, die in Bremen wohnen und/oder arbeiten, haben für diese Veranstaltung einen Freistellungsanspruch nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz.