Zerspanungsmechaniker und Zerspanungsmechanikerinnen werden in allen Metall verarbeitenden Betrieben eingesetzt, in denen durch spanende Verfahren Bauteile gefertigt werden, wie z.B. Maschinenbau, Stahl- und Leichtmetallbau, Gießereien oder Fahrzeugbaustellen.
Bei dem/der Zerspanungsmechaniker/-in handelt es sich um einen bundesweit einheitlich geregelten Ausbildungsberuf. Basierend auf dem Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen erlernen sie daher, das
Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen
Fertigen von Bauelementen mit Maschinen
Herstellen von einfachen Baugruppen
Warten technischer Systeme
Herstellen von Bauelementen durch spanende Fertigungsverfahren
Warten und Inspizieren von Werkzeugmaschinen
Inbetriebnehmen steuerungstechnischer Systeme
Programmieren und Fertigen mit numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen
Herstellen von Bauelementen durch Feinbearbeitungsverfahren
Optimieren des Fertigungsprozesses
Planen und Organisieren rechnergestützter Fertigung
Vorbereiten und Durchführen eines Einzelfertigungsauftrages
Organisieren und Überwachen von Fertigungsprozessen in der Serienfertigung
Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen
Fertigen von Bauelementen mit Maschinen
Herstellen von einfachen Baugruppen
Warten technischer Systeme
Herstellen von Bauelementen durch spanende Fertigungsverfahren
Warten und Inspizieren von Werkzeugmaschinen
Inbetriebnehmen steuerungstechnischer Systeme
Programmieren und Fertigen mit numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen
Herstellen von Bauelementen durch Feinbearbeitungsverfahren
Optimieren des Fertigungsprozesses
Planen und Organisieren rechnergestützter Fertigung
Vorbereiten und Durchführen eines Einzelfertigungsauftrages
Organisieren und Überwachen von Fertigungsprozessen in der Serienfertigung
Eine Kostenübernahme bis zu 100 % ist möglich. Kostenträger können sein:
Agenturen für Arbeit
Jobcenter
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Rentenversicherungsträger
Sie haben einen Hauptschulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss erworben und sind interessiert an einer Tätigkeit im gewerblich-technischen Bereich. Darüber hinaus sind Sie belastbar und es bestehen keine ausschließenden gesundheitlichen Einschränkungen.