Ergotherapeut/-in
Gesundheit, Pflege und Soziales
Zeitraum
01.10.2025 - 30.09.2028
Unterrichtsform
Vollzeit
Dauer
mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre
Abschluss/Zertifikat
Staatliche Prüfung
Ergotherapeuten kommen sowohl in Kliniken, in ergotherapeutischen Praxen, in Werkstätten für Behinderte als auch im ambulanten Bereich zum Einsatz.
Lernbereiche / Unterrichtsfächer:
medizinischer Fachbereich
pädogisch und psychologischer Fachbereich
handwerklicher Bereich
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung findet im dritten Ausbildungs-jahr nach dementsprechender Vorbereitung in der Schule in vier verschiedenen Fachbereichen statt.
Um nähere und ausführlichere Informationen zu erhalten, gehen Sie bitte auf
Download oder nutzen Sie die Möglichkeit, uns persönlich zu kontaktieren.
Aufgaben und Tätigkeiten:
Das Behandlungsangebot des/-r Ergotherapeuten/-in richtet sich an körperlich- und/oder geistig-seelisch kranke Menschen mit vorübergehenden oder bleibenden Ausfällen, Störungen oder Behinderungen. Ergotherapeutinnen leiten Patient/-innen zu Aktivitäten an, welche die Wiederherstellung und den bestmöglichen Gebrauch aller Funktionen des Menschen fördern. Ziel ist es, Menschen dahin zu begleiten, ihren sozialen, persönlichen, häuslichen und beruflichen Anforderungen bestmöglich (wieder) nachzukommen um somit am Leben in optimaler Weise teilhaben zu können. Ergotherapie ist ein nichtärztlicher Heilberuf. Eine ergotherapeutische Behandlung wird vom Arzt verordnet und greift in den unterschiedlichsten Fachbereichen, u. a.
in der Pädiatrie, z. B. zur Diagnostik und Therapie sensorischer Integrationsstörungen
in der Psychiatrie im Akut- und Langzeitbereich als Bestandteil des sozialtherapeutischen Therapieangebotes
im arbeitstherapeutischen Bereich zur Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess, zur Behindertenförderung und in den Arbeitstrainingsbereichen
in der Neurologie zur umfassenden Diagnostik und Therapie bei Erkrankungen wie Schlaganfällen, Multipler Sklerose, Querschnittslähmungen etc.
in der Orthopädie zur Hilfsmittelversorgung, zum Funktionstraining und zur Selbsthilfe, z. B. bei Amputationen oder in der Rheumatologie
weitere Arbeitsbereiche sind Geriatrie, Psychosomatik, Sucht, etc.
Gesetzliche Zugangsvoraussetzungen:(Gesetz über den Beruf des/-r Ergotherapeut/-in vom 2. August 1999) §4
Die Ausbildung nach diesem Gesetz wird an staatlich anerkannten Schulen für Ergotherapeuten durchgeführt.
Zur Ausbildung wird zugelassen, wer eine abgeschlossene Realschulbildung, eine andere gleichwertige Ausbildung oder eine nach Hauptschulabschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer nachweist.